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Verspätungen | 26.11.2010

Fluggäste unverzüglich entschädigen

Fluggastrechte müssen verbraucherfreundlicher umgesetzt werden

In Deutschland lässt die Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zu wünschen übrig. Das belegen Zahlen, die nun vorliegen. Umständliche Beschwerdeverfahren erschweren den Verbraucherinnen und Verbrauchern darüber hinaus, ihr Recht einzufordern.

Jeden Tag könnten etwa 5.000 Passagiere Geld von einer Fluggesellschaft bekommen, weil ein Flug verspätet startet oder ganz ausfällt. Das geht aus einer Statistik von EU-Claim hervor. Das private Unternehmen hilft Flugreisenden ihre Rechte gegen Airlines durchzusetzen und führt eine Datenbank, die sich aus Quellen, wie zum Beispiel Behörden zur Überwachung des Flugverkehrs, Flughafenbetreibern, Flugunternehmen und meteorologischen Stationen speist. EU-Claim hat die Daten exklusiv für die Grünen auf Deutschland bezogen ausgewertet. Zahlen, die laut Bundesregierung nicht erhoben werden. Und dennoch bieten sie ersten Anhalt bei der Bewertung des Reiserechts.

Offene Fragen sind: Wie viele Passagiere versuchen eine Entschädigung zu bekommen? Wie viele bekommen eine? Zahlen der Europäischen Kommission bestätigen, dass nur 23 Prozent der Passagiere "mal von der Fluggastrechteverordnung" gehört haben und Stiftung Warentest weiß gar, dass 86 Prozent der Passagiere angeben, durch die Fluggesellschaften nicht informiert zu werden. Alles zusammen macht erhebliche einige Lücken in der Rechtsdurchsetzung sichtbar.

In Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) dafür zuständig, die rechtmäßige Umsetzung der Fluggastrechtverordnung zu überprüfen. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist die Arbeit der Bundesregierung und ihrer Ministerien und Behörden äußerst schwach. Beim LBA werden etwa 3000 bis 4000 Beschwerden pro Jahr registriert. Daraus entstehen Verfahren, bei denen zwischen 1 (Jahr 2009) und 11 (bisher in 2010) mit einem Bußgeld belegt werden. Im Vergleich dazu gibt es in den Niederlanden in einem Jahr 12.000 Beschwerden – alle führen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Grüne Forderungen

  • Für eine optimale Umsetzung müssten Airlines im Falle eines die EG-VO betreffenden Tatbestandes unverzüglich die Verbraucher entschädigen. Liegt ein außerordentlicher Umstand vor, so ist es an der Airline, dieses nachzuweisen.
  • Für eine bessere Umsetzung sollte an Flughäfen in Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen und Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp) ein Beratungsangebot für Verbraucher entstehen, dass eine "ad-hoc-Hilfe" bei hilflosem Verbraucher und Blockadehaltung des Unternehmens darstellt.
  • Alle Verkehrsträger – auch oder gerade Fluggesellschaften – müssen am Schlichtungsverfahren teilnehmen.
  • Das LBA muss die entsprechenden Tatbestände (Verspätungen, Annullierungen etc.) führen, kontrollieren und entsprechend evaluieren. Der Verbraucher sollte hierbei eingebunden werden. Ein Dialog mit Verbraucherverbänden (z.B. vzbv) und söp ist absolut vonnöten.
  • Jedes Vergehen muss mit einem Bußgeld belegt werden. Die Sanktionen müssen wirklich verhältnismäßig und abschreckend werden. Ein durchschnittliches Bußgeld von 2.400 bis 3.000 Euro ist das nicht – zumal es überhaupt nur äußerst selten zu einer Bußgeldbelegung kommt! Im Ermessen der Behörde liegt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro sowie weitere Maßnahmen, wie beispielsweise der temporäre Entzug der Fluglizenz. Allein eine solche Androhung würde vermutlich wirken.

 

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