Suchfeld anzeigen
Fluggastrechte | 17.11.2011

Mehr und höhere Bußgelder gegen Airlines

Airlines, die bei Verspätungen und Annullierungen ihre Passagiere nicht entschädigten, informierten oder für Ausgleich sorgten, hatten bislang nichts zu fürchten. Es folgten auf Beschwerden der Reisenden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) lediglich Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bußgelder wurden nur selten verhängt. Und wenn, dann waren sie äußerst gering. Nach zahlreichen Initiativen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen scheint sich das nun zu ändern. Jedenfalls stieg die Zahl der Bußgelder und deren Höhe sprunghaft an.

Auf eine kleine Anfrage hieß es, Deutsche Fluglinien haben im Jahr 2010 neun Bußgeldbescheide erhalten. Insgesamt wurden seit 2005 1716 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In nur 37 Fällen wurde ein Bußgeld fällig. Dieses lag zwischen 1000 und 4000 Euro. Die Bundesregierung hielt auf eine schriftliche Frage 244/Oktober fest, dass in nunmehr 219 Fällen ein Bußgeld verhängt worden ist. Insgesamt wurden dadurch 2,3 Millionen Euro Einnahmen generiert. Das bedeutet, dass die durchschnittliche Höhe der Bußgelder von ca. 3000 Euro auf ca. 10.600 Euro angestiegen ist.

"Wer glaubt, die Bundesregierung mache jetzt Ernst in Sachen Durchsetzung der Fluggastrechte, hat sich aber getäuscht". Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, macht dabei auf die Hängepartie bei der Einbeziehung der Fluggesellschaften in die Schlichtungsstelle aufmerksam. Dabei geht es darum, alle Instrumente zu nutzen, um die Durchsetzung der Fluggastrechte zu verbessern. Die Sanktionen sind nur eine davon. Eine verkehrsträgerübergreifende und unabhängige Schlichtung wäre eine andere. Die Europäische Kommission regte ebenfalls an, die Airlines öffentlich zu nennen, die gegen geltendes Recht verstoßen, um so die Sünder auch den Reisenden beim Namen zu nennen. Die Veröffentlichung hätte  eine weiteren Abschreckungseffekt und würde wahrscheinlich nicht nur low-cost-carrier betreffen.

Die Bundesregierung weigert sich hier bislang, versteckt sich weiter hinter Datenschutz. Der Datenschutz sei aber laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, nicht der Grund. Er plädierte sogar für die Nennung der Unternehmen.

Zahlen, wie viele Fluggäste täglich, monatlich oder jährlich einen Anspruch gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG-VO 261/2004) haben, interessieren die Bundesregierung nicht. Wie viele Passagiere diesen durchgesetzt bekommen, interessiert die Bundesregierung auch nicht. Wie viele Passagiere die Funktion des LBA kennen, ebenso wenig. Bei uns ist das anders, wie bleiben dran!

 

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.