Koalition lehnt grünen Antrag ab.
Flugpassagiere müssen weiter auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung in Form einer Schlichtung warten. Die Koalition lehnte einen entsprechenden Antrag der Grünen ab, der von allen Oppositionsfraktionen ausdrücklich gelobt wurde. Erstaunlich dabei ist: Bündnis 90/Die Grünen forderten lediglich die Umsetzung einer Passage aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Das ist aber offensichtlich nicht das Ziel der Bundesregierung.
Markus Tressel, tourismuspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, erlebte eine interessante Diskussion in den Ausschüssen im Bundestag. "Der Koalition war das Thema offenbar sichtlich unangenehm. Denn echte Verbraucherpolitik sieht eindeutig anders aus. Und hier fällt die Koalition sogar hinter ihre – ohnehin nicht hohen – eigenen Ansprüche zurück. Das zeigt dieser Wortbruch!"
Bahn-Chef Grube äußerte sich auf Nachfrage zum Thema Schlichtung im Rahmen der Ausschusssitzung am 16. März 2011 eindeutig. Er hält es für nicht zielführend, dass derzeit zwischen den einzelnen Verkehrsträgern so stark unterschieden werde. Absolut richtig sei es aber, sich in einer Schlichtungsstelle zu engagieren. Das deutsche Modell mit der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp) sei seines Erachtens nach gar eine "benchmark" (engl. = ein Maßstab).
Äußerst wortkarg präsentierten sich die Koalitionäre im federführenden Tourismusausschuss. Man sei in Verhandlungen mit den Luftfahrtunternehmen, hieß es. Diese würden kurz vor dem Abschluss stehen, man solle sich gedulden. Die Obfrau der Union, Marlene Mortler, meinte es ginge nicht mehr um das Ob, sondern das Wie. "Genau das ist das Entscheidende", findet Tressel. "Denn eine Schlichtungsstelle nur für Fluggesellschaften ist absolut am Interesse der Verbraucher vorbei".
Der Referentenentwurf sieht entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag keine verkehrsträgerübergreifende Lösung mehr vor. Neben einer privaten solle gar noch eine staatliche Schlichtung eingesetzt werden, an der sich die Fluggesellschaften beteiligen müssten, die einer freiwilligen Schlichtung nicht beitreten würden. Darüber hinaus ist die angestrebte Lösung gespickt mit einigen verbraucherabschreckenden Details, mitunter einer Eingangsgebühr von 30 bis 40 Euro. Fälle, die vor Inkrafttreten der Schlichtungsstelle vorgefallen sind, sind von der Schlichtung ausgeschlossen. "Die derzeitige Lösung ist ganz und gar nicht im Sinne der Reisenden. So wie sie derzeit vom Verkehrs- und Justizministerium zusammen mit Fluggesellschaften geplant wird, kann man sie sich auch gleich sparen. Verbraucherministerium und –verbände sind daran nicht beteiligt. Dabei sind die Verbraucher die Zielgruppe, nicht die Fluggesellschaften", hält Tressel abschließend fest.
