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Chemikalienpolitik | 20.10.2011

Ankündigen, Prüfen, Forschen!

Notwendige politische Maßnahmen werden nicht ergriffen!

Die Chemikalienpolitik der Bundesregierung steht selten im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Nur wenn es zu Skandalen oder Unfällen kommt, wird genauer hingeschaut. Doch eine kontinuierliche und umfassende Chemikalienpolitik nach dem Vorsorgeprinzip ist von herausragender Bedeutung zum Schutz von Mensch und Umwelt. Daher haben wir eine umfassende Kleine Anfrage zum Thema Chemikalienpolitik an die Bundesregierung gestellt.

Es gibt zahlreiche aktuelle Herausforderungen in diesem Politikbereich. Auch wenn die meisten Entscheidungen mittlerweile auf europäischer Ebene getroffen werden, ist die nationale Chemikalienpolitik von großer Bedeutung. Zudem spielt die Bundesregierung bei der Gestaltung der europäischen Chemikalienpolitik eine nicht unwichtige Rolle.

Eines der wichtigsten Themen ist derzeit die Überarbeitung von REACH, der europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.

Die Implementierung von REACH hat die Bundesregierung als einen der Schwerpunkte ihrer Chemikalienpolitik benannt. Doch aus unserer Sicht muss hier mehr getan werden. Wie der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth vor einiger Zeit öffentlich gerügt hat, ist seine Behörde personell nicht ausreichend ausgestattet, um die ab 2012 zu erwartende Mehrarbeit im Zusammenhang mit REACH zu leisten. Dies erkennt die Bundesregierung zwar an, notwendige Maßnahmen, um diesen Engpass zu beheben, ergreift sie jedoch nicht. Noch schwieriger wird dem Umweltbundesamt die Arbeit dadurch gemacht, dass die Qualität der von den Unternehmen eingereichten REACH-Dossier noch immer sehr mangelhaft ist.

Bezüglich der Anforderungen an eine Überprüfung von REACH und den notwendigen Erweiterungen hält die Bundesregierung sich in den Antworten auf zahlreiche konkrete Frage sehr bedeckt. Sie verweist oft darauf, dass derzeit eine Position erarbeitet wird - so zum Beispiel im Bereich Regulierung von Nanomaterialien unter REACH. Das Thema Nanomaterialien und wie diese umfassend und im Sinne des Vorsorgeprinzips unter REACH geregelt werden können, ist jedoch nicht neu auf der politischen Agenda. Eine Position hätte längst erarbeitet werden können. Wir verlangen, dass hier bald konkrete Handlungsvorschläge auf dem Tisch liegen.

Auch beim weiteren Regelungsbedarf auf EU Ebene zu Nanomaterialien, wie beispielsweise im Lebensmittelbereich, scheint die Bundesregierung keine konkrete Position zu haben.

Bei der Frage der besseren Regulierung der hormonell wirksamen Schadstoffe hält sich die Bundesregierung ebefalls bedeckt. Sie verweist darauf, dass Grundlage einer EU weiten Regelung sei, dass gesundheits- oder umweltschädliche Wirkungen einwandfrei identifiziert sind. Dazu aber fehlen derzeit noch anerkannte Kriterien. Wo bleibt hier das Vorsorgeprinzip? Gerade bei der Beurteilung hormonell wirksamer Substanzen können wir es uns nicht leisten, auf vorbeugenden Gesundheitsschutz schon im Verdachtsfall von negativen Wirkungen zu verzichten. Hier muss endlich gehandelt werden.

Besonders enttäuschend ist aber die Position der Bundesregierung zur PIC-Verordnung über die Aus- und Einfuhr von gefährlichen Chemikalien in der Europäischen Union. Bisher waren die Rechtsvorschriften für Unternehmen in der EU bei der Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien deutlich strenger als der internationale Standard. Mit dem Hinweis auf die Wettbewerbsnachteile gegenüber außereuropäischen Unternehmen, von dem insbesondere der Industriestandort Deutschland betroffen sei, hat die Bundesregierung hier die Absenkung der Standards auf das niedrigere Niveau der internationalen Rotterdamer Konvention betrieben. Als ob hohe Standards nicht auch ein Wettbewerbsvorteil sein könnten.

Die Bundesregierung identifiziert zwar in der Kleinen Anfrage umfassenden Handlungsbedarf in der Chemikalienpolitik innerhalb der EU, und sie zeigt auch mögliche Probleme und Herausforderungen auf. Konkrete politische Handlungsvorschläge sucht man jedoch vergeblich. Wir fordern die Bundesregierung auf, klare Positionen zu beziehen und innerhalb der EU die notwendigen Prozesse zur Erweiterung des Chemikalienrechts insbesondere in den Bereichen Nanomaterialien und hormonell wirksame Stoffe aktiv voranzutreiben.

 

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