Aber: Steht das Gewinnstreben der Chemieindustrie vor Schutz von Umwelt und Gesundheit?
Nach fünfjähriger Beratung im Sachverständigengremium Deutsche Industrienorm (DIN) stimmen inzwischen alle zu: Wo Chemikalien in Innenräumen vermieden werden können, sollten sie vermieden werden. Die Bauchemieindustrie versucht beim Holzschutz aber immer noch mit allen Mitteln, eine entsprechende DIN Norm zu verhindern – aus Profitgier und gegen die Interessen von Umwelt und Gesundheit.
Die Deutsche Industrienorm (DIN) 68 800 regelt den Einsatz von Holzschutzmitteln im Bau. Holz ist ein weit verbreiteter Baustoff, der als Naturstoff aber gleichzeitig auch Nahrungsquelle für viele Organismen ist. Vor allem Pilz- und Insektenbefall kann das Holz in Gebäuden zerstören oder dessen Tragfähigkeit mindern.
DIN 68 800 schreibt vor, wie Holz gegen den Befall zu schützen ist. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: erstens den chemischen und zweitens den konstruktiven/baulichen Holzschutz.
Beim chemischen Holzschutz kommen gefährliche Chemikalien wie Fungizide und Insektizide zum Einsatz, beim konstruktiven Holzschutz wird das Holz so verbaut, dass zum Beispiel Insekten dieses erst gar nicht erreichen können oder Feuchtigkeit am Holz erst gar nicht entstehen kann und so der Pilzbefall ausgeschlossen wird.
Im Innenbereich von Gebäuden ist konstruktiver Holzschutz in der Regel problemlos möglich.
Umwelt- und Gesundheit
Durch den baulichen Holzschutz wird Einsatz von Chemikalien in Gebäuden überflüssig gemacht. Somit werden mögliche Gesundheitsgefährdungen präventiv ausgeschlossen. Dies ist vor allem für Säuglinge und Kinder sowie ältere und chemikaliensensitive Menschen wichtig. Zudem ist viel zu wenig darüber bekannt, wie sich die Anwendung dieser Chemikalien im großen Maßstab auf die Umwelt auswirken.
Aktueller Anlass
Die DIN 68 800 zum Holzschutz in Gebäuden wird bereits seit fünf Jahren überarbeitet. Nach langen Diskussionen steht fest: Zukünftig soll es einen Vorrang für den konstruktiven Holzschutz in Innenräumen geben. Alle Beteiligten stimmen dieser neuen Regelung zu. So haben sich beispielsweise sowohl die Bauaufsicht als auch das UBA haben sich eindeutig zum Vorrang des konstruktiven/baulichen Holzschutzes vor dem chemischen Holzschutz bekannt.
Nur die chemische Bauindustrie wehrt sich weiterhin mit allen Mitteln, da sie ihren profitablen Absatz mit überflüssigen Chemikalien im Baubereich einbrechen sieht. Mit zwei verlorenen Schlichtungsverfahren verzögert sie das in Kraft treten der neuen Regelung, die nicht nur die Umwelt und Bewohner betroffener Gebäude schützt, sondern auch die Handwerker, die die behandelten Holzteile einbauen müssen und somit direkt mit diesen in Kontakt kommen.
Die neue Regelung ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr vorsorgendem Schutz von Mensch und Umwelt. Solange die chemische Bauindustrie jedoch weiterhin mit einem Schiedsverfahren im Normungsprozess droht, kann diese nicht eingeführt werden.
Grüne Position
Das Verhalten der Bauchemie ist ein Skandal. Es werden Profitinteressen gegen den Umwelt- und Gesundheitsschutz gestellt und Risiken für die Bevölkerung, und besonders die Handwerker, die diese Materialien verarbeiten, billigend in Kauf genommen. Es kann nicht sein, dass weiterhin vorrangig auch die Chemie gesetzt werden soll, obwohl wir noch nicht einmal die Risiken der Holzschutzmittelverwendung abschließend beurteilen können.
Auch die Bundesregierung bestätigt in Ihrer Antwort auf die Anfrage von Dorothea Steiner zum chemischen Holzschutz, dass die Risiken bei weitem noch nicht abschließend beurteilt werden können:
"Eine umfassende und verbindliche Aussage über die Belastung der Umwelt durch chemische Holzschutzmittel im Gebäudebereich kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden."
Und später heißt es weiter:
"Erst mit Fortschreiten des Zulassungsverfahrens werden weitere Erkenntnisse über die Belastung der Umwelt gewonnen werden können."
Somit nimmt die Bauchemie aus Profitgier mögliche Umweltschäden billigend in Kauf und spielt mit der Gesundheit der Menschen, die in diesen Gebäuden leben.
Wir fordern, einen grundsätzlichen Vorrang für die gesundheits- und umweltverträglichere Lösung – auch vorsorgend. Keine weiteren Experimente auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung.

