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Nachhaltige Fischerei | 13.07.2011

Die Chancen der EU-Fischereireform nutzen

Reformvorschläge müssen nachgebessert werden

Die Eropäische Union hat jetzt die Chance, die EU-Fischereipolitik grundlegend zu reformieren. Diese Reform muss endlich für eine nachhaltige, bestandserhaltende Fischerei sorgen, damit sich in den EU-Gewässern alle überfischten Fischbestände erholen können. Dies liegt auch im Interesse der Fischer, die nach einer Erholung der Fischbestände wieder deutlich mehr Fische fangen und ihre Einkommensmöglichkeiten so langfristig und nachhaltig sichern könnten. Die Vorschläge der Fischereikommissarin zur Reform der EU-Fischereipolitik sind dafür in Teilen eine gute Grundlage. Zum Teil enthalten sie aber auch eher zweifelhafte Vorschläge, und einige wichtige Reformansätze fehlen weiterhin.

Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die falschen Freunde der Fischerei im EU-Fischereirat und im Europaparlament diese Reform vollends amputieren. Daran darf sich die deutsche Fischereiministern Aigner nicht beteiligen. Sie muss ihren wohlklingenden Ankündigungen endlich auch Taten folgen lassen. Sie darf keinesfalls wie bisher in den Hinterzimmerverhandlungen in Brüssel Vereinbarungen zu Lasten der Fischbestände treffen. Wichtig ist auch, dass das Europaparlament seine neuen Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der Fischereipolitik nutzt und sich wie in vielen anderen Politikbereichen auch für eine ökologisch motivierte Verbesserung des vorliegenden Reformvorschlags einsetzt.

Zu den Vorschlägen im Einzelnen

  • Rückwurfverbote
    Es ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission mit den Rückwurfverboten endlich ernst machen will, um die Beifänge zu vermindern. Es ist auch richtig, Arten auszunehmen, die eine hohe Überlebensrate haben, wenn sie nach dem Fang ins Meer zurückgeworfen werden.
  • Fangmengen entsprechend dem höchstmöglichen Dauerertrag
    Richtig ist es, Fangmengen zukünftig verstärkt im Rahmen mehrjähriger Bewirtschaftungspläne festzulegen. Richtig ist auch das Ziel, dass die Gesamtfangmengen in Zukunft den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleisten sollen. Warum das aber erst 2015 der Fall sein soll, ist unverständlich. Unklar bleibt auch, wie die Kommission erreichen will, dass die Gesamtfangmengen tatsächlich den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. Ohne eine strikte Umsetzung der wissenschaftlichen Fangempfehlungen kann die Überfischung unserer Meere aber nicht beendet werden.
  • Maßnahmen zur Anpassung der Fangkapazitäten an die Fischbestände fehlen
    Eine Schwachstelle der Reform ist, dass sie keine durchgreifenden Maßnahmen zur Anpassung der Fangflottenkapazität enthält. Allerdings hat bisher noch niemand praktikable Vorschläge präsentiert, die das gewährleisten könnten. Guter Rat ist an diesem Punkt also teuer. Klar ist, dass es nicht ausreicht, auf den Markt zu setzen, also darauf, dass nicht mehr auszulastende Fangschiffe aus ökonomischen Gründen stillgelegt werden. Denn das hat in den letzten Jahren schon nicht funktioniert. Offenbar war es möglich, die Schiffe im Rahmen von Fischereiabkommen, durch Ausweichen auf unquotierte Arten oder illegalen Fang weiter auszulasten. Auch dürfte die Option auf zukünftig wieder steigende Fangmengen Flottenkapazitäten am Markt gehalten haben.
    Die Regelungen zur Flottenreduzierung im Rahmen der Fischereiförderung, die fortgeschreiben werden sollen, sind unzureichend. Sie kranken u.a. daran, dass es bisher gar keine Zahlen darüber gibt, wie groß die nationalen Fangflotten denn sein dürften, wenn sie im Einklang mit den Fangmöglichkeiten stünden. Ein erster, notwendiger Schritt wäre es also, diese Zahlen zu ermitteln.
  • Fehlende EU-weite Einführung einer Fischereiabgabe
    Es muss Schluss sein damit, die Fischfangrechte an die Fischer ohne Gegenleistung zu verschenken. Die Möglichkeit, dass die Mitgliedsstaaten zukünftig kostendeckende Verwaltungsgebühren für die Vergabe der Fangrechte erheben können, ist da nur ein allererster, unzureichender Schritt. Besser wäre eine EU-weite Regelung, da die Fischer gegen nationale Gebühren Wettbewerbsnachteile geltend machen werden.
  • Langfristige Vergabe und Verpachtbarkeit der Fangrechte
    Die vorgesehene langfristige Vergabe der Fangrechte über mindestens 15 Jahre – und das ohne besondere ökologische Anforderungen – ist abzulehnen. Damit gibt die EU ihre ökologischen Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand. Stattdessen muss die jährliche Vergabe von Fangquoten an ökologische und soziale Mindestkriterien gebunden werden.
    Auch die vorgesehene Verpachtbarkeit der langfristigen Fangrechte ist abzulehnen, insbesondere, so lange für diese keine Fischereiabgabe gezahlt werden. Sehr zweifelhaft ist, ob die Verpachtbarkeit und langfristige Vergabe der Fangrechte tatsächlich wie erhofft zur notwendigen Verkleinerung der Fangflotten beiträgt. Sicher aber ist, dass die Fangrechte so immer stärker in die Hand großer Fischereiunternehmen wandern werden. Kleine Fischereibetriebe, die wir in den Küstenregionen brauchen, um den für diese Regionen typischen Charakter u.a. für den Tourismus zu erhalten, werden hingegen verdrängt.
  • Regionalisierung der Entscheidungsfindung
    Falsch ist der Ansatz der Regionalisierung der Entscheidung über Bewirtschaftungsmaßnahmen. Wenn man weiß, dass es nach wie vor mehrere große Mitgliedsstaaten gibt, die als falsche Freunde der Fischerei nach wie vor unbelehrbar eine Politik der Überfischung betreiben, so kann diese Form der Renationalisierung der Fischereipolitik nicht viel positives für die Fischbestände bewirken. Dies gilt umso mehr in einem Umfeld der internationalen Konkurrenz, in dem jedes Land dazu neigt, durch möglichst niedrige Einschränkungen für die eigenen Fischer deren wirtschaftliche Lage zu verbessern.
  • Externe Dimension der EU-Fischereipolitik
    Die Vorschläge zur Externen Dimension der EU-Fischereipolitik fallen weit hinter die Erwartungen des Grünbuchs zurück. Zwar sollen Fangmengen innerhalb der Fischereiabkommen zukünftig auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Fischbestände festgelegt werden. Dass sich die Fischereipolitik in allen Entscheidungen an den entwicklungspolitischen Zielen der EU und ihrer Mitgliedsländer orientieren muss, wird aber nicht eindeutig im neuen Gesetzesentwurf festgelegt. Die eigenständige Verpflichtung zur Beseitigung von Hunger und Armut muss für die EU bedeuten, Fisch als wichtige Proteinquelle von Millionen Menschen zu erhalten und Fischfang als Einkommensquelle für Millionen von KüstenbewohnerInnen nicht zu gefährden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Kleinfischerverbände aus Entwicklungsländern in die Aushandlung der EU-Fischereiabkommen und Protokolle einbezogen werden.

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