
- Tagebau Heuersdorf© picture alliance / dpa
Braunkohle ist nicht nur extrem klimaschädlich, sondern ihr Abbau zerstört ganze Landschaften. Trotzdem brauchen Bergbauunternehmen bisher keine Förderabgabe an den Staat zahlen - aufgrund des in vielen Teilen antiquierten Bundesberggesetzes und Sonderregelungen in den neuen Bundesländern . Ein Zustand, der nach grüner Auffassung dringend geändert werden muss.
Staat verzichtet zugunsten der Kohleindustrie auf Einnahmen
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat dazu ein Gutachten erstellt, welches die Kompetenz zur Änderung bezüglich sogenannter Alter Rechte in der Verantwortung des Bundes sieht. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung ist hier bisher untätig geblieben. Dabei können Bundesländer - nach einer entsprechenden Änderung im Bundesberg-Gesetz (BbergG) durch den Bund - mit zusätzlichen Millioneneinnahmen rechnen. Damit lassen sich zumindest ein Teil der Altlasten und Ewigkeitskosten, die der Braunkohlebergbau verursacht, kompensieren.
Das Bundesbergesetz (BBergG) sieht in § 31 eine Förderabgabe von normalerweise zehn Prozent des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Sie ist an die Bundesländer zu zahlen und eine Art Kompensation für die vom Bergbau verursachten Schäden. Doch bisher gilt dies nicht für Unternehmen, welche die Abbaurechte schon vor dem Jahr 1980 - dem Jahr der Einführung eines einheitlichen deutschen Bergrechts - erworben haben. Davor galt das alte Preußische Bergrecht, das keinerlei Förderabgabe vorsah. Die Besitzer solcher alten Rechte sind durch § 151 (Abs. 2 Satz 2 BbergG) von der Förderabgabe befreit. Aber auch in den Neuen Bundesländern zahlen Bergbauunternehmen wie Vattenfall und MIBRAG keine Förderabgabe. Hier verzichten die jeweiligen Landesregierungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf die Erhebung einer Förderabgabe.
Bei einem derzeitigen Marktwert der Braunkohle von mindestens 15,60 Euro und einer im BbergG vorgeschlagenen zehnprozentigen Förderabgabe ergäben sich allein bei der Fördermenge im rheinischen Braunkohlerevier (95,6 Mio. Tonnen) Steuer-Mehreinnahmen von mindestens 149 Millionen Euro pro Jahr für die nordrhein-westfälische Landeskasse. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat bisher noch nicht signalisiert, das BbergG entsprechend zu ändern. Dabei ist es den BürgerInnen nicht zu vermitteln, warum Bergbauunternehmen ganze Landschaften abbaggern können und mit der gewonnen Braunkohle Milliardengewinne machen, aber keinen Cent dafür an den Staat zahlen müssen. Die massiven Belastungen des Abbaus etwa durch Lärm, Staub, Umsiedlungen ganzer Dörfer und zerstörter Landschaften sowie von größtenteils unkalkulierbaren Altlasten und Ewigkeitskosten lassen eine Förderabgabe ebenfalls als notwendig und richtig erscheinen.
Die Bundesregierung muss endlich das Gesetz ändern
Selbst in Kolumbien oder im Kongo ist es völlig selbstverständlich, dass Förderabgaben gezahlt werden müssen. Es wird Zeit, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz ändert und die Ausnahme bei der Förderabgabe aufgrund von 'Alten Rechten' abschafft. Dann können Länder wie NRW die Abgabe erheben und das Geld investieren wo es gebraucht wird.

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