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Neues Abfallgesetz | 27.10.2011

Hinterherhinken statt vorweggehen

Die Umsetzung des neuen europäischen Abfallrechts durch die schwarz-gelbe Koalition erfolgte auf niedrigstem Niveau. Deutschland wird seiner bisherigen Vorreiterrolle in der Abfallwirtschaft nicht mehr gerecht. Statt einer Weiterentwicklung liefert das neue Gesetz eine Anpassung nach unten - an den EU-Durchschnitt – und hinkt teilweise diesem sogar hinterher. Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz bleiben auf der Strecke.

Im Dezember 2010 hätte das Abfallrecht bereits novelliert werden müssen, um die neue europäische Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht umzusetzen. Am Freitag, 28.10.2011, wird die Bundesregierung die neuen Vorschläge nun endlich dem Bundestag zur endgültigen Beratung vorlegen. Anschließend muss noch der Bundesrat über diesen Vorschlag entscheiden.

Keine Ziele im Klimaschutz und Bevorzugung der Verbrennung

Wie wenig Antworten diese Bundesregierung auf die Herausforderungen unserer Zeit hat, zeigt sich am deutlichsten im Klimaschutz. Hierzu findet sich im Gesetz der Bundesregierung zum neuen Abfallrecht gar nichts – obwohl das Bundesumweltministerium selber bestätigt, dass die Abfallwirtschaft einen erheblichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung erbringen muss.

Auch bei der Ressourceneffizienz fehlen wirksame Maßnahmen und Ziele. Eine spürbare Erhöhung der Recyclingquoten im Vergleich zu heute fehlt. Auch wird das qualitativ hochwertige Recycling nicht gestärkt. Die Regierung bleibt vielmehr sogar hinter den EU Vorgaben zurück, indem alle Abfälle, die gut brennen, auch weiterhin unachtsam verbrannt werden dürfen – die betrifft um Beispiel Altpapier, Altöl oder Kunststoff. Recycling währe hier bedeutend besser – vor allem aus Gründen des Ressourcenschutzes.

  • Beispiel: Die europäische Richtlinie legt fest, dass das Recycling Vorrang haben muss vor der Verbrennung von Abfällen – nur so können wertvolle Ressourcen erhalten bleiben. Die Bundesregierung schreibt jedoch: Was gut brennt, kann auch verbrannt werden. Wenn der Heizwert hoch ist, ist die Verbrennung der stofflichen Verwertung gleichzusetzen. Dieses ist aus umweltpolitischer Sicht kontraproduktiv, fallen doch mühsam getrennt gesammelte und meist auch schon jetzt stofflich verwertete Abfälle wie Papier, Kunststoff und Altöl auch unter diese Regelung. Der Vorschlag der Bundesregierung widerspricht also dem Europarecht und den eigenen Ressourcenschutzzielen.

Wertstofferfassung verschoben

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Einführung einer verbesserten Wertstofferfassung. Nach wie vor landen viel zu viele werthaltige Abfälle im Restmüll, die sehr gut wiederverwendet werden können. Es ist aber absolut unverständlich, warum konkrete Aussagen wie und durch wen die verbesserte Wertstoffsammlung erfolgen soll, im Gesetzentwurf fehlen und nun erst in einem späteren Gesetz definiert werden müssen. Dabei gibt es bereits jetzt viele Pilotprojekte in Städten und Gemeinden, die wertvolle Erkenntnisse ergeben haben, wie eine bessere Wertstoffsammlung erfolgen kann.

Abfallvermeidung ohne Ziel und Anforderungen

Auch die Umweltverträglichkeit der Abfallwirtschaft hat bei den Überlegungen zum Gesetz nur eine untergeordnete Rolle gespielt. So wird zur Abfallvermeidung nur das Notwendigste aus dem neuen Europarecht übernommen. Anstatt Mindestanforderungen an Abfallvermeidungsprogramme zu stellen, bleibt es den Bundesländern überlassen, was hier geschehen soll – ohne klare Zielvorgaben, ohne konkrete Maßnahmen.

  • Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Änderungsantrag zum neuen Gesetz beispielsweise eine Umweltabgabe auf Plastiktüten aus Erdöl in Höhe von 22 Cent. Eine solche Abgabe hat in anderen EU Ländern bereits zu einem erheblichen Rückgang des Einmalgebrauchs von Plastiktüten geführt. Die Einnahmen sollen zur Förderung alternativer Verpackungen, für Öffentlichkeitsarbeit zur Vermeidung von Kunststoffabfällen oder für die Entwicklung verbesserter Verwertungsoptionen für Kunststoffabfälle verwendet werden.

Gefährdung der kommunalen Abfallentsorgung?

Die Überlegungen im Gesetzentwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz der schwarz-gelben Koalition gefährden zudem die Zukunft der kommunal verantworteten Abfallentsorgung. Nach dem Willen der Regierung soll es den privaten Entsorgern jetzt viel stärker als bisher ermöglicht werden, die Wertstoffe aus dem Abfall herauszupicken. Dies ermöglichen ihnen parallele Sammlungen zu denen der Städte und Gemeinden.

Die Kommunen bleiben aber für alle Reste zuständig, also das, was nichts wert ist. Gewinne aus Wertstoffen fallen also weg – damit drohen Gebührensteigerungen für Bürgerinnen und Bürger.

Für unsere Fraktion ist die Abfallentsorgung wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und fällt in die originäre Zuständigkeit der Kommunen. Ob ein öffentlich-rechtlicher oder privater Entsorger die Sammlung und die Verwertung übernimmt, müssen die Kommunen entscheiden können. Wichtig dabei ist, dass die politische Steuerungsfähigkeit, die demokratische Kontrolle und Transparenz gewahrt wird.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Die Eckpunkte für die Überarbeitung haben wir in einem Entschließungsantrag zum Gesetz festgehalten.

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