Schon die von der Regierung vorgeschlagene Brennelementesteuer wurde nach massivem Protest der Energiekonzerne nur zeitlich befristet und zusätzlich deutlich abgesenkt. Nun rudert die Kanzlerin auch bei der Streichung von Ausnahmen bei der Ökosteuer zurück. So erklärte die Bundeskanzlerin gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): "Ich sage Ihnen zu, dass wir über diese Regeln noch einmal sprechen."
5,5 Milliarden Euro Steuervergünstigungen belohnen hohen Energieverbrauch
Nach dem 22. Subventionsbericht der Bundesregierung belaufen sich die Steuervergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer im Jahr 2010 auf insgesamt gut 5,5 Milliarden Euro. Wenn die Bundesregierung – wie ursprünglich geplant - 1,5 Milliarden davon abbauen möchte, dann kappt sie gerade mal die Spitze des Eisbergs.
Es ist gerade auch hinsichtlich des internationalen Wettbewerbs und absehbar weiter steigenden Energiepreisen dringend notwendig, Begünstigungen bei der Ökosteuer und Ausnahmen bei der Energiebesteuerung konsequent zurückzuführen, um die Anreize zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz zu erhöhen. Häufig haben ausgerechnet diejenigen Unternehmen, die am meisten Energie verbrauchen und Treibhausgase in die Atmosphäre blasen, aufgrund von Steuerermäßigungen die geringsten Steuersätze. Viele Unternehmen, die derzeit erheblich von den Energiesteuerbefreiungen profitieren, stehen noch nicht einmal im internationalen Wettbewerb.
Haushaltssanierung ohne ökologisches Konzept
Mit den im Rahmen der Haushaltssanierung beschlossenen Maßnahmen, wie der Senkung von Ausnahmen bei der Ökosteuer, der Einführung einer Luftverkehrssteuer oder der nur befristeten Einführung einer Steuer auf Brennelemente präsentiert die Bundesregierung willkürlich ausgewählte Maßnahmen, die allein der Haushaltssanierung dienen sollen und die Potenziale einer wirkungsvollen ökologischen Lenkungswirkung nur unzureichend nutzen. Insbesondere die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für AKW gefährdet massiv den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und wirkt damit kontraproduktiv für den notwendigen ökologischen Umbau.
Insbesondere wird aber auch der Paragraf 51 des Energiesteuergesetzes "Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren" überhaupt nicht angegangen. Dieser Paragraf regelt grundsätzlich Ausnahmen für viele energieintensive Prozesse, die damit vollständig von der Energiesteuer befreit bleiben. Dies betrifft zum Beispiel die Elektrolyse, chemische Reduktionsverfahren, Prozesse der Metallerzeugung und -bearbeitung, die thermische Abfall- und Abluftbehandlung und Prozesse der Glas-, Keramik-, Ziegel-, Zement und Kalkindustrie. Das allein entspricht einem Subventionsvolumen von rund 900 Millionen Euro.
Härtefallregelung statt genereller Ausnahmen
Natürlich ist für einige energieintensive Produktionsverfahren die Frage nach der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sehr eng an die Energiebesteuerung geknüpft. Deshalb treten Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag für eine Härtefallregelung ein, bei der im Einzelfall geprüft wird, ob ein Unternehmen tatsächlich im internationalen Wettbewerb steht und durch die Energiebesteuerung tatsächlich unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Gleichzeitig sollen solche Ausnahmeregelungen aber auch an Auflagen gebunden sein, gezielt Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Allgemeine Nachlässe bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe halten wir dagegen für falsch.
Eine solche Härtefallregelung nach grünen Vorstellungen steht auch im Einklang mit der Vereinbarung zwischen Wirtschaft und Bundesregierung aus dem Jahr 2000, in der die Bundesregierung der Wirtschaft seinerzeit zugesichert hatte, "sich dafür einsetzen, dass der an der Vereinbarung teilnehmenden Wirtschaft auch bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen."
Neue klimaschädlichen Subventionen sind schon angekündigt
Statt ein konsequentes Gesamtkonzept zum Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen vorzulegen werden von Seiten der Bundesregierung an anderer Stelle sogar neue Subventionstatbestände geschaffen. So soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit der aktuellen Novelle des Energiesteuergesetzes die Steuerbefreiung von Agrardiesel weiter ausgedehnt werden, indem der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro und die Obergrenze von 10.000 Liter je Betrieb gestrichen werden - macht ca. 285 Millionen Euro neue Subventionen pro Jahr. Auch soll die Steuerbegünstigung für die Herstellung von Energieerzeugnissen ausgeweitet werden und darüber hinaus die Steuerbefreiungen für Leicht- und mittelschwere Öle für bestimmte industrielle Verfahren und Prozesse ausgedehnt werden.
Auch in ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung bereits weitere neue klimaschädliche Subventionstatbestände angekündigt. So sollen etwa neue fossile Großkraftwerke aus den Erlösen des Emissionshandels gefördert werden. Zwar sollen diese nach den Vorstellungen der Bundesregierung CCS-Ready sein, also für die Abscheidung und Speicherung von CO2 vorbereitet, aber das heißt in der Praxis lediglich, dass ein entsprechender Bauplatz für eine mögliche Nachrüstung vorgehalten werden muss. Tatsächlich wird CCS weder heute, noch 2020 überhaupt wirtschaftlich zur Verfügung stehen. Das Energiekonzept von Schwarz-Gelb sieht außerdem vor, dass energieintensive Unternehmen Energiepreiskompensationen aus den Erlösen des Emissionshandels erhalten sollen.
