Die gesunkene Ölplattform im Golf von Mexiko macht die Gefahren fossiler Energien deutlich: Der steigende Ölpreis ermöglicht immer riskantere Fördermethoden, die unsere Abhängigkeit zementieren und katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt immer wahrscheinlicher machen. Die Tiefen, in denen mittlerweile nach Öl gebohrt wird, waren früher unvorstellbar. Die Risiken sind auch heute noch unbeherrschbar: Nach einer Explosion war auf der US-Ölbohrinsel "Deepwater Horizon" ein Brand ausgebrochen, bevor die Insel nach mehreren weiteren Explosionen sank. Elf Arbeiter kamen ums Leben, ein Großteil der Menschen, die auf der Insel arbeiteten, konnte sich zum Glück retten. Diese Ölkatastrophe wird alle bisher bekannten Ölkatastrophen in den Schatten stellen.
Haftung bei Ölkatatrophe in Nord- und Ostsee ungeklärt
Die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko und deren Ursachen, die schwierige, fast schon hilflose Bekämpfung und die schon bekannten unzureichenden Sicherheitsvorschriften verdeutlichen, dass der Ölindustrie viel zulange freie Hand gelassen wurde. Dies sind Gründe genug, um von die Bundesregierung zu erfahren, welche Gefahren den deutschen Küsten drohen könnten. Mit Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen in der Nord- und Ostsee sowie Haftungsfragen im Katastrophenfall wollten wir herausbekommen, ob die geltenden Regeln ausreichen. Mit der Antwort auf unsere Kleine Anfrage haben sich die Befürchtungen bestätigt: Die Haftung von Konzernen bei Katastrophenfällen ist unzureichend. Schon für Atomunfälle ist die Deckungsvorsorge – also eine Art Fonds, aus dem Kompensationen geleistet werden – viel zu gering. Für Ölunfälle ist sie gar nicht vorgeschrieben. Dazu macht die Antwort klar: Bisher gibt es nur Regelungen für Ölunfälle auf Schiffen – für Ölplattformen jedoch nicht. Im Falle einer Katastrophe kann es damit passieren, dass entweder niemand oder der Steuerzahler haftet. Mit den jetzigen Regelungen besteht ein Anreiz, die Plattformen von Subunternehmen betreiben zu lassen. Diese könnten die Gewinne abführen und im Schadensfall schnell pleite gehen – die Geschädigten würden dann am Ende allein dastehen.
Im Fall des Falles müssten hier in Deutschland zum Beispiel Fischer selbst klagen. Dabei riskieren sie möglicherweise ihre Existenz. Abgesehen davon ist offen, welches Recht gilt: Das am Ort des Schadens oder das am Ort des Verursachers? Das alles müssten die Geschädigten erst klären lassen, bevor – wenn überhaupt – Geld fließt.
Bundesregierung muss handeln
Die Bundesregierung muss jetzt schnell aktiv werden und darf nicht warten, bis die Katastrophe in Amerika vorbei ist. National muss eine Versicherung verbindlich sein, die für die volle Höhe möglicher Schäden haftet. Außerdem müssen EU-weit und mit Norwegen Verträge geschlossen werden, damit die Verursacher auch die Haftung für Schäden übernehmen müssen, die nicht in deutsche Zuständigkeit fallen. Dazu muss geprüft werden, ob eine weltweite Regelung über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sinnvoll ist.
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