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Mehrweg | 20.12.2011

Sinkender Anteil von Mehrwegverpackungen

Ein hoher Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen, da sind sich alle Expertinnen und Experten einig, ist wichtig für den Umweltschutz. Durch Mehrwegverpackungen können unnötige Abfälle vermieden werden. Das schont Ressourcen und das Klima.

Unter rot-grüner Regierung wurde intensiv an einer Stärkung der Mehrwegquote gearbeitet. In der damaligen Novelle der Verpackungsverordnung wurde festgelegt, dass eine Quote von mindestens 80 Prozent aller Getränke in Mehrweg- oder ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen erhalten werden soll, um den umweltpolitischen Zielen gerecht zu werden.

Um diese Quote zu erreichen wurde das Pflichtpfandsystem eingeführt. Dies führte zu einem Rückgang von umweltschädlichen Dosen und brachte das Thema Mehrweg in die öffentliche Aufmerksamkeit.

Die kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen für das Jahr 2009 zeigen jedoch, dass inzwischen nur noch rund 50 Prozent aller Getränke in Mehrwegverpackungen und knapp drei Prozent in anderen ökologisch vorteilhaften Verpackungen abgefüllt werden. Jüngere Berechnungen anderer Stellen, z. B. der Deutschen Umwelthilfe, kommen für 2011 zu noch deutlich niedrigeren Ergebnissen.

Soll das Mehrwegsystem erhalten bleiben, herrscht also dringender Handlungsbedarf. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Stärkung der Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen“ bestätigt auch die Bundesregierung, dass die Einführung der Pfandpflicht erhebliche Fortschritte für den Umweltschutz bewirkt hat: „Die Vermüllung von Städten und Landschaft mit Getränkeverpackungen wurde [durch die Einführung der Pfandpflicht] deutlich reduziert“.

Die Antwort zeigt auch: bei Getränken, die der Pfandpflicht nicht unterliegen, z.B. wie Saft, Milchgetränke und Wein, liegt die Mehrwegquote im Schnitt nur bei mageren 7,5 Prozent. Die Bundesregierung teilt unsere Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen sinnvoll sind.

Wo wir allerdings nach konkreten politischen Handlungen und Fortschritten fragen zeigt sich: Nirgendwo geht es wirklich voran. Die Kennzeichnungspflicht für Einwegverpackungen steckt beispielsweise völlig fest – seit unserer letzten Nachfrage im Sommer 2010 hat sich nichts getan. Verbraucherinnen und Verbraucher können immer noch kaum auseinanderhalten, was Einweg und was Mehrweg ist, das aber wäre eine Grundvoraussetzung für eine bewusste Kaufentscheidung.

Ansonsten bleibt es vage bei „weiteren Überlegungen“, die die Bundesregierung anstellt. Das reicht nicht aus, um eine Trendumkehr gegen fallende Mehrwegquoten zu erreichen. Vermehrt ist in letzter Zeit zu beobachten, dass Getränkedosen aus dem Ausland ohne Pfand an Gaststätten und Kiosken verkauft werden. Dies unterläuft die Wirkung der Pfandpflicht für umweltschädliche Dosen und ist ein Angriff auf die Mehrwegsysteme.

Die Bundesregierung gibt zu, dass ihr Fälle bekannt sind, in denen gegen die Regelungen der Verpackungsverordnung Getränkedosen pfandfrei abgegeben werden. Ihrer Ansicht nach sollen die Bundesländer dieses Problem in den Griff bekommen. Damit stiehlt sie sich aus der Verantwortung, solchen illegalen Umgehungen der Pfandpflicht wirkungsvoll entgegenzutreten.

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Kleine Anfrage Stärkung der Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen