Die Bundesregierung will sparen und neue Einnahmen für den Bundeshaushalt erschließen. So weit so gut, doch konkret und klar werden nur Arbeitslose und Hartz IV Empfänger zur Kasse gebeten. Die Wirtschaft dagegen kommt glimpflich davon und kann sich aus ihrer Verantwortung weitgehend davonstehlen.
Die meisten Ausnahmen bei der Ökosteuer bleiben weiterhin bestehen
Wenn die Bundesregierung jetzt gerade einmal 1,5 Milliarden Euro durch die Streichung von Ausnahmen und bestehenden Steuererleichterungen für die Wirtschaft erlösen will, dann ist das gerade mal die Spitze des Eisberges. Tatsächlich werden der Wirtschaft Ausnahmen in Höhe eines Subventionsvolumens von insgesamt 5,5 Milliarden Euro jährlich gewährt. Insbesondere für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und teilweise der Forst- und Landwirtschaft profitieren erheblich.
Insbesondere der § 51 des Energiesteuergesetzes "Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren" überhaupt nicht angegangen. Dieser § 51 regelt grundsätzlich Ausnahmen für viele energieintensive Prozesse, die damit vollständig von der Energiesteuer befreit bleiben. Dies betrifft etwa die Elektrolyse, chemische Reduktionsverfahren, Prozesse der Metallerzeugung und -bearbeitung, die thermische Abfall- und Abluftbehandlung und Prozesse der Glas-, Keramik-, Ziegel-, Zement und Kalkindustrie. Das allein entspricht einem Subventionsvolumen von jährlich rund 900 Millionen Euro. Damit bleibt die Ausnahme die Regel.
Es ist gerade auch hinsichtlich des internationalen Wettbewerbs und absehbar weiter steigenden Energiepreisen dringend notwendig, Begünstigungen bei der Ökosteuer und Ausnahmen bei der Energiebesteuerung konsequent zurück zu führen, um die Anreize zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz zu erhöhen. Häufig haben ausgerechnet diejenigen Unternehmen, die am meisten Energie verbrauchen und Treibhausgase in die Atmosphäre blasen, aufgrund von Steuerermäßigungen die geringsten Steuersätze. Viele Unternehmen, die derzeit erheblich von den Energiesteuerbefreiungen profitieren, stehen noch nicht einmal im internationalen Wettbewerb.
Härtefallregelung statt genereller Ausnahmen
Noch immer wird in Deutschland in erster Linie der Faktor Arbeit mit Steuern und Abgaben belastet, Umweltbelastung und der Verbrauch von Ressourcen jedoch kaum. In diesem Jahr werden fast 16 Prozent der Einnahmen des Staates durch direkte Steuern auf den Faktor Arbeit erzielt, direkte Besteuerung des Umweltverbrauchs trägt gerade einmal knapp 6 Prozent bei, Tendenz weiter sinkend. Betrachtet man darüber hinaus den Anteil aller umweltbezogenen Steuereinnahmen am gesamten Bruttoinlandsprodukt rangiert Deutschland im europäischen Vergleich mit einem Anteil von etwa 2,5 Prozent an Umweltsteuern abgeschlagen am unteren Ende der Tabelle. Andere europäische Länder wie Dänemark oder die Niederlande sind da weiter. Dort machen die Staatseinnahmen aus Umweltsteuern bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt bis zu 6 Prozent aus.
Natürlich ist für einige energieintensive Produktionsverfahren die Frage nach der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sehr eng an die Energiebesteuerung geknüpft. Deshalb treten Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag für eine Härtefallregelung ein, bei der im Einzelfall geprüft wird, ob ein Unternehmen tatsächlich im internationalen Wettbewerb steht und durch die Energiebesteuerung tatsächlich unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Gleichzeitig sollen solche Ausnahmeregelungen aber auch an Auflagen gebunden sein, gezielt Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Allgemeine Nachlässe bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe darf es aus unserer Sicht nicht geben.
Flugverkehr kommt "zu billig" davon
Der Luftverkehr wird in Deutschland jährlich mit rund 11,5 Milliarden Euro subventioniert: Im Jahre 2008 betrugen die Steuerausfälle im Bundeshaushalt durch die Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7,2 Milliarden Euro und durch die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge 4,2 Milliarden Euro (UBA: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. Aktualisierung für das Jahr 2008, Juni 2010). Eine Milliarde Subventionsabbau durch die Flugverkehrsabgabe ist also weniger als ein Zehntel der aktuellen Subventionen.
Konzept für einen klimaverträglichen Flugverkehr? Fehlanzeige!
Die Bundesregierung führt die Luftverkehrssteuer jetzt zur Haushaltskonsolidierung ein. Ein Konzept für die Ökologisierung des Flugverkehrs insgesamt hat sie nicht. Die Flugticketabgabe wird somit zur bloßen Geldeinnahmequelle. Die Chance nun eine ökologische Anpassung des Flugverkehrs einzuleiten wird sträflich versäumt. So schöpft die von der Bundesregierung beschlossene Luftverkehrssteuer das Potenzial einer ökologischen Lenkungswirkung überhaupt nicht aus. So werden etwa die extrem klimaschädlichen Langstreckenflüge mit 45 Euro zu gering belastet. Auch werden Business Class Vielflieger genauso behandelt wie Leute, die sich einmal in 10 Jahren eine Urlaubsreise leisten. Der stetig wachsende Luftfrachtverkehr bleibt gleich ganz außen vor und wird von der Ticket-Tax vollständig ausgenommen.
Mit der Luftverkehrsabgabe internationale Entwicklungszusammenarbeit fördern
Wir fordern, das Aufkommen aus der Luftverkehrsabgabe für die Aufstockung der Mittel für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) aufzuwenden. Das ist notwendig, um wie international zugesagt im Jahre 2010 zumindest 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen. 2009 fehlten circa 2,2 Milliarden Euro zur Erreichung dieses Ziels. Eine Flugticketabgabe, die in Abhängigkeit von der Entfernung von 10 bis 40 Euro gestaffelt ist, könnte hierzu kurzfristig einen Beitrag von etwa 2,3 Milliarden Euro erbringen.

