Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011die Rechte von Umweltverbänden gestärkt. Er stellte fest, dass eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden auf die Verletzung subjektiver Rechte nicht den europäischen und internationalen Vorgaben genügt.
Das Urteil erging im sogenannten Vorabentscheidungsverfahren. Hintergrund war, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) dem EuGH drei Fragen zum Klagerecht von Umweltverbänden vorgelegt hatte. Anlass war eine Klage des BUND Nordrhein-Westfalen vor dem OVG NRW gegen die Zulassung eines Steinkohlekraftwerks in Lünen. Das Verfahren ist nach der Trianel AG benannt, einem Zusammenschluss von Stadtwerken, der das Steinkohlekraftwerk bauen möchte.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 entschieden, dass die EU-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie den Umweltverbänden das Recht verleiht, die Verletzung aller für die Zulassung eines Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften, die auf europäischen Vorgaben basieren, gerichtlich geltend zu machen.
Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich anerkannte Umweltvereinigungen zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf das Gemeinschaftsrecht (Art. 10a UVP-Richtlinie 85/337/EWG in der durch die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie 2003/35/EG geänderten Fassung) berufen.
Da eine europarechtskonforme Auslegung des UmwRG nicht möglich ist, ist Deutschland seit Inkraftreten des Urteils verpflichtet, das UmwRG zu ändern. Bisher ist jedoch wenig geschehen. Im Juli teilt uns die Bundesregierung auf Nachfrage mit, dass sie derzeit an einem enstprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz arbeite und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch im Herbst 2011 einleiten wolle würde. Bisher liegt jedoch nichts auf dem Tisch. Daher haben wir beschlossen einen eigenen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einzubringen.
Mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil muss nun endlich ein konkreter Anpassungsvorschlag diskutiert werden, anstatt weiter nur zu behaupten man würde dran arbeiten.
