Sachgerechte Entsorgung derzeit nicht sichergestellt
Viele Apotheken verweigern seit einer Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2009 die Annahme von Altmedikamenten. Vorher gab es ein etabliertes Rücknahmesystem, organisiert durch Hersteller und Handel. Jetzt gibt es kein flächendeckendes sicheres Entsorgungssystem. Denn nur einige wenige Apotheken nehmen Altmedikamente weiterhin an und sorgen für fachgerechte Entsorgung – meist auf eigenen Kosten.
Die Bundesregierung empfiehlt, Altmedikamente über den normalen Hausmüll zu entsorgen. Nach Ansicht der Bundesregierung gelangen so die Medikamente sicher in die Hausmüllverbrennung oder in mechanisch-biologische Behandlungsanlagen. Beides wird von der Bundesregierung als sachgerecht und ausreichend angesehen, wie die Antworten auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zeigen.
Anderer Ansicht ist das Umweltbundesamt. Es empfiehlt auf seiner Internetseite "Medikamentenreste NICHT über den Ausguss und das Klo oder den Hausmüll entsorgen!" Es empfiehlt weiterhin "unverbrauchte Arzneimittel über die Apotheke und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen".
Auch die Bundesregierung gesteht ein: Zu viele Altmedikamente, insbesondere flüssige Arzneien, werden weiterhin über die Toilette entsorgt. Dazu tragen auch Unklarheiten bei der Entsorgung bei. So hat eine durch das Bundesforschungsministerium in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Mai 2008 finanziertes Projekt "Strategien zum Umgang mit Arzneimittelwirkstoffen im Trinkwasser (START)" in einer repräsentativen Umfrage festgestellt, dass über 40 Prozent der Befragten ihre flüssigen Arzneimittel in der Toilette entsorgen, davon zehn Prozent immer.
Viele Medikamente können aber in den Kläranlagen nicht abgebaut werden. Diese finden sich dann später in der Umwelt wieder und enden auch im Trinkwasser. unterhalb von Kläranlagen wurden beispielsweise schon Verweiblichungen bei männlichen Fischen nachgewiesen.
Unsere Kritik
- Es gab einen gut funktionierenden Entsorgungsweg über die Rückgabe in den Apotheken, der von der Bevölkerung angenommen wurde. In der oben erwähnten Umfrage wurde festgestellt, dass immerhin ein Drittel der repräsentativ Befragten ihr Altarznei immer in den Apotheken abgeben. Nur ein Drittel der Befragten antworteten mit nie.
- Dadurch, dass das bisherige kostenlose System für die Apotheken nicht mehr existiert, haben wir ein Flickenteppich an "Lösungen". Diese sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die meisten dieser Lösungen sind allerdings für die Apotheken kostenpflichtig. Damit nimmt die Bundesregierung die steigende Gefahr durch unsachgemäße Entsorgung über Toiletten und Abflüsse in Kauf.
- Nicht 100 Prozent des Hausmülles wird verbrannt. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die davon ausgeht dass es bei der Deponierung des Hausmülles zu keiner Versickerung kommt, sieht dies das Umweltbundesamt anders.
- Durch die Beifügung der Altarzneien in den normalen Hausmüll kann nicht sichergestellt werden, dass Unbefugte oder Kinder Zugang zu den Arzneien bekommen. Dieses Problem wird im oben genannten Projekt benannt: "Unter Vorsorgepunkten sollte … die mögliche Gefährdung Dritter – zum Beispiel spielende Kinder – ernst genommen werden. Heute werfen nur gut 7 Prozent der Deutschen ihre alten Medikamente immer in den Hausmüll. Sollte sich diese Zahl in Zukunft deutlich erhöhen, wächst das Risiko, dass diese Altlasten auch einmal in die falschen Hände geraten. Hinweise, wie dem vorgebeugt werden könnte – etwa durch Einwickeln der alten Tabletten in Zeitungspapier – sind schwer zu kommunizieren und ihre wirksame Befolgung kaum zu gewährleisten."
- Auch das UBA und Verbraucherschützer weisen auf die Problematik hin. UBA und Verbraucherschützer weisen auf diese Problematik hin. Die Bundesregierung jedoch ordnet dieses Risiko in der Antwort auf die kleine Anfrage als "normales Lebensrisiko" ein. Gleichfalls fordert sie die "Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger" damit die Medikamentenabfälle nicht in die Hand Unbefugter gelangen.
Dies reicht aus unserer Sicht nicht aus.
Unsere Forderungen
- Die Bundesregierung muss die von ihr bezahlte Expertise sowohl des Umweltbundesamtes, als auch durch das Forschungsprojekt START ernst nehmen und die Empfehlungen umsetzen.
- Dazu muss die Bundesregierung unverzüglich Gespräche mit den Beteiligten (Entsorgern, Pharmaunternehmen, Apothekenverband und Verbraucherschützern) aufnehmen und auf eine Einigung drängen. Sollte es kurzfristig zu keiner freiwilligen Lösung der Hersteller und des Handels kommen, muss ggf. eine gesetzliche Regelung getroffen werden, um die flächendeckende sachgerechte Entsorgung z.B. über Apotheken sicherzustellen. Außerdem muss der unsachgemäßen Entsorgung zum Beispiel durch eine Informationskampagne entgegengewirkt werden.
- Die Bundesregierung muss unverzüglich davon Abstand nehmen die Gefährdung Dritter - insbesondere Kinder - durch die Entsorgung über den Hausmüll zu verharmlosen und die Realität anerkennen, das viele Hausmülltonnen nicht abschließbar und rund um die Uhr kontrollierbar sind.
Wie war es vorher?
Vorher nutzen ca. drei Viertel der Apotheken (ca 16.000) die Möglichkeiten der kostenlosen Abholung durch den Entsorger Vfw-Remedica. Diese wurden dann der Verbrennung unter hohen Temperaturen zugeführt, um die Wirkstoffe zu neutralisieren. Laut einer Umfrage von Vfw nutzen und schätzten 70 Prozent von 300 Befragten die Rückgabemöglichkeit direkt in den Apotheken.
Der Entsorger VfW hatte Einzelverträge mit den pharmazeutischen Unternehmen, die für die Entsorgung der Verpackungsmaterialen und der Altmedikamente bezahlten. Dabei konnte Vfw die Kosten für die Verbrennung der Altmedikamente durch die Erlöse für recyclingfähige Verpackungen teilweise querfinanzieren.
Was hat sich durch die VerpackungsVO genau geändert?
Durch die fünfte Novelle der VerpackungsVO (der wir Grüne nicht zugestimmt haben) müssen die wiederverwertbaren Materialen dem dualen System zugeführt werden. Laut Bundesregierung wurde offenbar nur ein geringer Teil der Verpackungen aus privaten Haushalten tatsächlich an den Verkaufsstellen zurückgegeben. Sie schließt aus dieser Vermutung, dass der größte Teil über die dualen Systeme entsorgt wurde.
Für die Bundesregierung wurde damit folgerichtig diese quersubventionierte "Wettbewerbsverzehrung" die aus ihrer Sicht "weder ökologisch erforderlich noch mit dem Verursacherprinzip und dem Kontext der Produktverantwortung vereinbar ist", beendet wurde.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage darauf hin, dass die Verpackungsverordnung weiterhin ein Konzept wie von Vfw möglich ist wenn: "die Finanzierung für die Entsorgung der Verpackungen wie der Altmedikamente in einem geschlossenen Konzept erfolgt." Dann muss die Bundesregierung auch darauf hinwirken, dass dies geschieht!
