Bundesregierung plant Papiertiger
Verbraucherministerin Aigner hat viel versprochen, als Ende 2008 mit der Investmentbank Lehman auch zahlreiche Anlagemodelle in sich zusammenfielen und hohe Schäden in den Portemonees von Kundinnen und Kunden zurückließen. Aigner startete eine "Qualitätsoffensive" und kündigte an, dass verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Ein ganzer Korb mit Forderungen wurde der Öffentlichkeit präsentiert.
Rund drei Jahre später ist die Initiative verpufft. Die Banken machen weiter wie bisher und zünden eine Nebelkerze nach der nächsten. Die Finanzkrise hat sich zur Staatsschuldenkrise weiterentwickelt. Die Antwort der Ministerin darauf fehlt. Stattdessen beißt sie sich an ihrem Produktinformationsblatt fest, das in dieser Form und Ausgestaltung, lediglich eine Beruhigungspille ist. Schon die grüne Anfrage hatte Zweifel geweckt, die am 1. Juli 2011 in Kraft getretenenen Vorschriften für das Produktinformationsblatt halten das Verbraucherschutz-Versprehcen nicht.
Aus einem Blatt sind zwei bis drei Seiten geworden, leider nicht mit mehr aufklärendem Inhalt. Angaben von Erträgen unter verschieden Marktbedingungen geben keine Sicherheit. Wichtiger wären Pflichtangaben zu Gesamtkosten in Euro und Cent gewesen. Ökologische, soziale und ethische Informationen gibt es ebenso wenig wie klare Begriffsvorschriften. Der Anbieter kann zum Beispiel auch Emittent, Herausgeber oder Produktgeber heißen. Und eine Pflicht zur zeitgerechten und allgemein zugänglichen Information wurde auch versäumt. Die Infoblätter müssen erst im Beratungsgespräch bei Vertragsunterzeichnung herausgerückt werden. Ein Vergleich ist dann nicht mehr möglich.
Werden VerbraucherInnen jedoch mit unverständlichen, nicht relevanten oder verwirrenden Scheininformationen überflutet, entsteht ein Trugbild an Transparenz, das in Wirklichkeit die Entscheidungsfähigkeit schwächt.
Das Konzept zur Verbraucherinformation bei Finanzdienstleistungen ist unausgereift und ein einziges Wirrwarr. Die bisherigen und die geplanten Vorschriften sind ungeeignet, Otto Normalverbraucher das kleine Finanz-Einmaleins zu vermitteln. Die Bundesregierung verfehlt ihr Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Finanzmarktprodukte aufzuklären. Das Finanz-Kauderwelsch wird weitergehen.
Statt eines untauglichen Papiertigers sollte die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage für detaillierte gesetzliche Vorgaben zu vorvertraglichen Produktinformation machen. Im Einzelnen ist dabei zwingend zu beachten:
- Kosten in Euro und standardisierten Kennzahlen
- Nennung der Risiken und Garantien
- Informationen zu Verlustfällen, zum Beispiel die Folgen eines vorzeitigen Abbruchs
- Zeitgerechte, allgemein zugängliche Information
- Vergleichbarkeit durch feste Reihenfolge, einheitlichen Aufbau, grafische und gestaltende Elemente, auf einer Seite
- Verbot von unwesentlichen, werblichen und verkaufsfördernden Angaben.

