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Marketing | 01.10.2010

Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen

Ungewollte Telefonanrufe von Unternehmen nerven und verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie greifen in belästigender Weise in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Durch die gesetzlichen Maßnahmen aus dem Jahr 2009 sind sie aber überhaupt nicht eingedämmt worden. Telefonische Gewinnspiele mit der Aufforderung zurückzurufen, auch als automatisierte Anwählprogramme (sogenannte Predictive Dialer), nehmen immer mehr überhand.

In den ersten neun Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen im August 2009 sind allein bei der Bundesnetzagentur 57.000 schriftliche Beschwerden eingegangen. Die Verbraucherzentralen haben in einer viermonatigen Erhebung von März bis Juni 2010 ebenfalls 40.753 Beschwerden zu unerwünschter Telefonwerbung entgegengenommen.

Nicht noch mehr Geld und Zeit verlieren

Die derzeitigen rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung sind gescheitert. Bundesrat, Verbraucherverbände und viele Experten in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages hatten den Gesetzesvorschlag bereits im Vorfeld als unzureichend und nicht effektiv genug im Kampf gegen die unerlaubte Telefonwerbung kritisiert. Es gilt jetzt, nicht noch mehr Zeit und Geld zu verlieren, sondern unseriöse Geschäftsmodelle zügig, effektiv und mit neuen Ansätzen zu bekämpfen.

Wir fordern die Bundesregierung auf:

  • eine Bestätigung für telefonisch rechtswidrig angebahnte Verträge vorzusehen,
  • für die Einwilligung in Telefonwerbung die Textform vorzuschreiben,
  • eine Registrierung für Anbieter telefonischer Gewinnspiele und Predictive Dialer verpflichtend vorzusehen und
  • eine befristet geführte Task Force einzurichten, die zusammen mit den Staatsanwaltschaften auf die konsequente Verfolgung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Rufnummermissbrauch und unlauterer Telefonwerbung hinwirkt.

Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen nicht die Bürden für rechtswidriges Handeln tragen. Die Bundesregierung darf sich nicht länger von Lobbyisten auf der Nase herumtanzen lassen, sondern muss ein wirksames Schutzpaket verabschieden. Sie muss diesem unseriösen Geschäftsmodell die wirtschaftliche Verlockung nehmen. Auch ohne neue Bundeskompetenzen kann der Bund eine beratende und koordinierende Funktion bei der Zusammenarbeit der Landesstaatsanwaltschaften übernehmen und so eine effektive Strafverfolgung sicherstellen. Schwarze Schafe  dürfen das Vertrauen in die Rechtsordnung nicht schädigen.

 

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