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Verbraucherinformationsgesetz | 02.12.2011

Verschlimmbesser-Reform

Zu umständlich, zu teuer, zu wenige Auskünfte. Das Verbraucherinformationsgesetz steht seit seinem Inkrafttreten im Mai 2008 in der Kritik. Erst der Dioxinskandal Anfang des Jahres brachte den ausreichenden Druck für eine Gesetzesnovelle. Je länger die Fachleute hinschauen, desto lauter wird die Kritik an dem neuen Gesetzentwurf.

Lange Mängelliste

Die Bundesländer hatten 16 Punkte zusammengetragen, die noch geändert werden müssten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz erhalten. Verbraucher- und Umweltverbände forderten die komplette Überarbeitung, weil das Gesetz hinter den Anforderungen eines effektiven Konsumentenschutzes zurückbleibt. Bei der Anhörung im Verbraucherausschuss des Bundestages bestätigte der Großteil der Sachverständigen, dass Aigners Entwurf widersprüchlich ist, zu kurz greift und weit hinter den Möglichkeiten eines Verbraucherinformationsgesetzes zurückbleibt.

Da helfen auch die geplanten Neuheiten nicht. Damit schneller informiert werden kann, soll die Anhörungszeit von Unternehmen verkürzt werden. Zügiger geht es auch bei Rechtsverstößen, weil ein Geschäftsgeheimnis hier verneint wird. Anträge dürfen demnächst per E-Mail gestellt werden.

Internetportal vor der Abschaltung

Den wichtigsten Sanierungsbedarf hat Verbraucherministerin Aigner allerdings vernachlässigt. Weder haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, bei Dienstleistungen und Finanzprodukten nachzufragen, noch dürfen sie ihr Informationsrecht bei Unternehmen einklagen. Und eine verbraucherfreundliche und verständliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen wird ebenfalls nicht verfassungsfest geregelt.

Die Bundesregierung versucht dagegen mit der Gesetzesnovelle unliebige Veröffentlichungen durch Behörden zu erschweren. Durch die zwingende Pflicht, jeden Beteiligten erst einmal zu informieren, bevor Daten an Antragsteller herausgegeben werden, wird das Informationsersuchen für die Verbraucherinnen und Verbraucher unnötig bürokratisch und die Antwort verzögert sich erheblich. Dem wöchentlichen Pestizidreport in NRW z.B. droht deshalb das Aus. Dieses Internetportal der Landesregierung stellt für jede Obst- oder Gemüsesorte, von der landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr untersucht werden, eine komplette Auswertung zur Verfügung.

In letzter Minute eingefügt

Wenige Stunden bevor der Fachausschuss den Gesetzentwurf abschloss, brachten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP noch einen Änderungsantrag ein. Danach wird das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis wieder weiter gefasst. Auch "sonstiges geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen" soll die Behörde schützen. Was immer das ist. Im Zweifel wird die Behörde lieber auf eine Informationserteilung verzichten. Damit herrscht wieder mehr Unsicherheit als Offenheit und Transparenz.

Grüne Änderungsforderungen

Deshalb fordert Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin, dass der Bundestag den vorliegenden Gesetzentwurf umfassend verbessert und dabei unter anderem:

  • freien Zugang zu Behördeninformation auch über bestimmte Dienstleistungen und Finanzprodukte verschafft,
  • einen Rechtsanspruch gegenüber Unternehmen einführt,
  • mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, die Vor-Ort-Einsichtnahme und Informationen im Internet kostenfrei stellt,
  • eine Rechtsgrundlage für das Restaurantkontrollbarometer und alle aktiv von der Behörde von sich aus veröffentlichten Daten verfassungsfest verankert,
  • Informationsbeauftragte bestimmt und
  • bereits veröffentlichte Datensammlungen wie den Pestizidreport in NRW erhält.

 

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