Suchfeld anzeigen
Gigaliner | 01.03.2012

Grüne und SPD klagen gegen Gigaliner

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD klagen gemeinsam gegen den fünfjährigen Feldversuch mit überlangen Lkw (Gigalinern) vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wird am 2. März 2012 eingereicht.

Mit einer Ausnahme-Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium einen Feldversuch zur Erprobung von Gigalinern durchgesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung, die seit 1. Januar 2012 in Kraft ist, verstößt gegen das Grundgesetz. Der Alleingang der Bundesregierung missachtet Bundestag und Bundesrat. Der Verordnung der Bundesregierung über den Feldversuch fehlt die Ermächtigungsgrundlage durch ein Gesetz, das durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müsste.

Die Normenkontrollklage im Namen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird von Prof. Battis beim Bundesverfassungsgericht vertreten und hat zum Ziel, die Ausnahme-Verordnung aufzuheben und damit den Feldversuch zu beenden. Eine Zusammenfassung der Klagebegründung finden Sie hier .

Bundesverkehrsminister Ramsauer hat mit der Ausnahmeverordnung das Interesse der Lkw-Lobby vorbei an den Parlamenten bedient. Denn er weiß genau, dass es weder in der Bevölkerung noch im Bundesrat einen Mehrheit für Gigaliner gibt. Gigaliner sind überlange Lkw bis zu 25,5 Meter lang und bis zu 44 Tonnen schwer. Unsere Straßen und Brücken, aber auch die Rastplätze an den Autobahnen sind für solche Fahrzeuge nicht ausgelegt. Diese Monstertrucks gefährden die Verkehrssicherheit und leisten Vorschub bei der Verlagerung des Güterverkehrs weg von der umweltfreundlicheren Schiene auf die Straße.

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.