Suchfeld anzeigen
| 26.09.2011

Öffentlicher Verkehr soll fahrgastfreundlicher werden

Rot-grüne Bundesratsinitiativen zum Personenbeförderungsgesetz erfolgreich

Der Bundesrat hat weitreichende Änderungen zum Personenbeförderungsgesetz beschlossen, die Fahrgastrechte ausweiten - insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen -  und die Rolle der Kommunen als Aufgabenträger stärken.

Regierungsentwurf zurückgewiesen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.9.2011 den Regierungsentwurf zurückgewiesen. Im Herbst 2010 war im Bund-Länder Fachausschuss (BFLA) Personenverkehr ein Kompromiss zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes erzielt worden, der ganz mehrheitlich von den Ländern unterstützt worden war. Mit dem Regierungsentwurf wurde seitens des Bundes in wesentlichen Punkten von diesem Kompromiss abgewichen, indem er vornehmlich an den Interessen eigenwirtschaftlicher Betreiber ausgerichtet wurde.

Der von den Ländern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen ausgearbeitete eigenständigen Gesetzentwurf fand zwar ebenfalls keine Mehrheit. Allerdings wurden die meisten Änderungsvorschläge aus diesem Gesetzentwurf durch angenommene Einzelanträge übernommen, da auch CDU-geführte Bundesländer wie z.B. das Land Hessen diesen zugestimmt haben. Der Gesetzentwurf ist parallel auch von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht worden, so dass er im Verfahren bleibt.

Der Kompromisscharakter der Änderungen liegt darin, dass weitergehende Änderungsansätze, die vorsehen, dass auch eigenwirtschaftliche Genehmigungen vollständig den Anforderungen des neuen EG-Rechts (VO (EG) 1370/2007) unterworfen werden müssen, und die von einigen Ländern, von den Gewerkschaften sowie von den kommunalen Spitzenverbänden verfolgt werden, nicht aufgegriffen wurden.

Bundesregierung muss Einigung mit Ländern erzielen

Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre, den die Regierungsfraktionen im Bund in ihrer Koalitionsvereinbarung postuliert haben, wird nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig wird jedoch abgesichert, dass dieser Vorrang nicht absolut gilt, sondern dass bei Umfang und Qualität des Angebots immer das als Maßstab gilt, was die kommunalen Aufgabenträger bereit sind mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass die kommunalen Aufgabenträger ein dem öffentlichen Interesse entsprechendes Verkehrsangebot gewährleisten können.

Es wäre grundfalsch, wenn Verkehrsminister Ramsauer unter dem Druck einzelner Lobbygruppen die Novellierung nunmehr fallen ließe. Die Bundesregierung ist vielmehr aufgefordert, mit den Ländern eine Einigung zu erzielen, die zwar von allen Beteiligten Zugeständnisse erfordert, die aber dann eine langfristige Planungsgrundlage gewährleistet und die gegenwärtige Rechtsunsicherheit beendet.

Barrierefreiheit und Umweltstandards im  Öffentlichen Verkehr verbindlich machen

Besonders erfreulich ist, dass der Bundesrat fordert, den gesamten Öffentlichen Verkehr in den nächsten zehn Jahren komplett barrierefrei zu gestalten. Davon profitieren nicht nur stark mobilitätseingeschränkte Personen, sondern letztendlich alle, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder mit Kinderwagen, Fahrrädern oder schwerem Gepäck unterwegs sind.

Der Bundesrat fordert zudem, dass die Aufgabenträger auch die Umweltqualität definieren können, die in der Regel in Nahverkehrsplänen festgelegt werden. Dies wird dafür sorgen, dass insbesondere im Busbereich schneller Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die moderne Umweltstandards erfüllen.

Marktöffnung für den Fernbusverkehr nur mit flankierenden Maßnahmen

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Marktöffnung im Fernbusverkehr wird auch von den Ländern grundsätzlich befürwortet. Es bedarf allerdings flankierender Maßnahmen, um die Übereinstimmung mit den öffentlichen Interessen abzusichern. Dieses betrifft den Schutz bestellter Eisenbahnverkehre, die Etablierung von betreiberneutralen Informations- und Vertriebsmöglichkeiten, die Ausweitung der Fahrgastrechte sowie die Einbeziehung des Kraftomnibusses in die Mautpflicht nach Bundesfernstraßenmautgesetz. Für letzteres fand sich aber im Bundesrat keine Mehrheit.

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.