Suchfeld anzeigen
Holzhandel | 15.09.2011

Etappensieg für den Urwaldschutz

Neue EU-Holzhandelsverordnung führt Importverbot für illegales Holz ein

EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament haben sich Mitte Juni 2010 auf eine neue europäische Holzhandelsverordnung geeinigt. Nach der Bestätigung durch das EU-Parlament muss nunmehr auch der Ministerrat diese Einigung abschließend bestätigen. Gegenüber der Kommissionsvorlage und dem Ministerratsvotum konnte das EU-Parlament entscheidende Verbesserungen durchsetzten: So wird die Verordnung zukünftig ein faktisches Importverbot für illegal geschlagenes Holz beinhalten. Außerdem muss Holz auf dem EU-Markt zukünftig eine nachweisbare Herkunft haben. Bei Verstößen sollen Strafen verhängt werden.

Importverbot jahrelange grüne Forderung

Die seit Jahren geführten Diskussionen um ein nationales oder ein EU-weites Verbot von illegalem Holz haben damit ein erstes Teilergebnis gebracht, nachdem wir Bündnisgrüne mit dieser Forderung in der letzten Legislaturperiode regelmäßig an der schwarz-roten Mehrheit gescheitert sind. Ein Bekenntnis zur Forderung nach einem EU-weiten Importverbot für illegal geschlagenes Holz haben die schwarz-rote und die schwarz-gelbe Bundesregierung regelmäßig abgelehnt. Von daher sind wir Grüne froh, dass wir nun einen Schritt weiter sind.

Weitergehende Forderungen

Trotz der Freude über diesen Etappensieg verhehlen wir Grüne nicht, dass wir noch weitergehende Forderungen hatten. Zu kritisieren ist die viel zu lange Frist bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Die entscheidenden Passagen gelten erst ab dem 3. März 2013. Davor muss die EU noch die die Durchführungsbestimmungen erlassen (bis zum 3. Juni 2012). Erst dann wird die Umsetzung dieser EU-Verordnung in deutsches Recht erfolgen.

In der Sache sind wir nicht davon überzeugt, dass die Maßnahmen auf die Erstinverkehrbringer konzentriert werden und dass für die nachgelagerte Handelskette nur einfache Informationspflichten gelten sollen. Problematisch ist es, dass Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko von Nachweisverfahren entbunden werden sollen. Diese Ausnahme kann ein Schlupfloch für illegales Holz sein. Besonders kritisch sehen wir, dass Druckerzeugnisse von den Regelungen ausgenommen sein sollen. Denn das heißt, dass in diesem Marktsegment keine Vorkehrungen gegen den Einsatz illegalen Holzes getroffen werden müssen.

Nun müssen die neuen Regelungen jedoch erst einmal in Kraft treten und ein paar Jahre lang wirken, um beurteilen zu können, ob sie den hohen Erwartungen gerecht werden und den Import illegalen Holzes in die EU stoppen können. Der sechs Jahre nach Inkrafttreten von der Kommission vorzulegende Bericht sollte dafür genutzt werden, eine Zwischenbilanz zu ziehen und gegebenenfalls einen neuen legislativen Prozess in Gang zu setzen.

Dabei werden wir Grüne genau darauf achten, ob die neue Holzhandelsverordnung ausreichend wirkt, oder ob eine Nachbesserung notwendig ist. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der Frage gelten, ob die Sanktionen bei Verstößen für eine Wirksamkeit der Verordnung ausreichend sein werden. Es muss auch aber erwogen werden, den Geltungsbereich auf weitere Holzprodukte auszudehnen.

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.