Bündnis 90/Die Grünen begrüßen es, dass die Bundesregierung mit dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz endlich die FLEGT-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt hat. Diese Verordnung hat die EU zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz bereits im Dezember 2005 beschlossen – übrigens seinerzeit noch unter Mitwirkung von Jürgen Trittin.
Man fragt sich allerdings, warum die Bundesregierung über fünf Jahre bis zur Umsetzung gebraucht hat, wenn es doch vor allem darum ging, die für die Kontrolle von FLEGT-Holzimporten zuständigen Behörden zu benennen. Die Umsetzung hätte schon längst erfolgen können. Andererseits sind die Folgen dieser Trödelei begrenzt. Schließlich gab es bis vor Kurzem gar keine Partnerschaftsabkommen auf Grundlage der FLEGT-Verordnung. Dementsprechend waren auch keine FLEGT-Holzimporte zu kontrollieren.
Trotz des vielversprechenden Namens "Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz“ darf man sich keiner Illusionen über die Reichweite des Gesetzes hingeben: Es wird vorerst nur für Importe aus Ländern gelten, mit denen die EU tatsächlich ein FLEGT-Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat. Das sind bsiher erst vier Länder: Ghana, Kongo-Brazzaville, Kamerun und demnächst auch die Zentralafrikanische Republik.
Nach Lage der Dinge wird es noch viele Jahre dauern, bis alle wichtigen Holzhandelsländer, in denen es illegalen Holzeinschlag gibt, ein Abkommen unterschrieben haben werden. Bisher wird nur mit einem Teil der fraglichen Länder verhandelt, darunter aber noch immer nicht mit dem großen Urwaldland Brasilien. Die Zeit drängt aber, denn jedes Jahr gehen 13 Millionen Hektar Urwald verloren.
Daran erkennt man, wie falsch es von den Regierungsparteien in den letzten Jahren war zu sagen: Wir brauchen kein Importverbot für illegales Holz, weil wir FLEGT haben. Jahrelang haben wir Grüne uns mit den Regierungsparteien darüber gestritten, ob es möglich ist, ein nationales Importverbot für illegales Holz zu erlassen. Und wir haben uns dafür gestritten, dass die Bundesregierung ein EU-weites Importverbot für illegales Holz fordern sollte. Diese unsere Forderungen haben Union und SPD in der letzten Legislaturperiode im Bundestag allesamt abgelehnt.
Nun hat die EU auch ohne Druck durch die Bundesregierung mit der FLEGT-Holzhandelsverordnung vom 20. Oktober 2010 ein faktisches Verbot für illegal eingeschlagenes Holz beschlossen. Ein Verbot, das für alle Länder gilt. Auf dieses EU-weite Importverbot für illegales Holz haben wir Bündnisgrüne jahrelang gedrängt! Der Wehrmutstropen ist, dass es erst im März 2013 in Kraft tritt.
Deshalb werden wir Grüne auf einen schnellen Abschluss weiterer FLEGT-Partnerschaftsabkommen drängen und natürlich auf eine rechtzeitige und zügige Umsetzung der FLEGT-Holzhandelsverordnung in nationales Recht - damit illegales Holz auf dem europäischen Holzmarkt keine Chance mehr hat. Das wäre dann ein weiterer Erfolg für den Schutz der Wälder dieser Welt.

