Erneute Mahnung der EU-Kommission
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wasserqualität in Europa. Wasser ist nicht nur ein unverzichtbares Lebensmittel. Es ist auch ein bedeutender Lebensraum für eine Vielzahl von Arten. Deshalb muss die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit größtmöglichem Engagement erfolgen. Doch das suchen wir bei der Bundesregierung vergebens, wie die Antwort auf unsere Anfrage deutlich macht.
Zum wiederholten Mal wurde Deutschland von der EU-Kommission ermahnt, die Bestimmungen der Richtlinie adäquat umzusetzen. Hauptgrund der Mahnung ist die restriktive Auslegung des Schlüsselbegriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland.
Während die Bundesregierung unter Wasserdienstleistungen lediglich die Kostendeckung für die Trinkwasser- und Abwasserversorgung versteht, fasst die EU-Kommission die Bestimmung deutlich weiter und zählt dazu auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen, die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Schifffahrt, den Hochwasserschutz, die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den industriellen, landwirtschaftlichen und privaten Gebrauch von Brunnen.
Die EU-Kommission verlangt eine umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips. Doch hier blockt die Bundesregierung und beharrt weiterhin auf ihrer – nach Auffassung der Kommission – falschen Auslegung der Wasserdienstleistungen, die zu nicht angemessenen Wassergebühren und zu einer nicht adäquaten Kostendeckung in Deutschland führt. Das Ziel der WRRL, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, wird dadurch behindert.
Angesichts der Tatsache, dass nicht einmal 20 Prozent der Oberflächengewässer in Deutschland dieses Ziel erreichen werden, ist es unerträglich, dass die Bundesregierung weiter die Hände in den Schoss legt und auf Fristverlängerungen spekuliert und es sogar auf ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ankommen lässt. Es ist höchste Zeit, den Gewässerschutz endlich ernst zu nehmen und EU-Recht richtig umzusetzen!

