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Verordnung | 10.08.2010

Bundesregierung verschlechtert Grundwasserschutz

Immer mehr Stoffe belasten das Grundwasser. Medikamente, Hormone und Gifte reichern sich in der Umwelt an, belasten Tiere und Pflanzen und gefährden die Gesundheit der Menschen. Diese Stoffe gelangen über das Grundwasser auch in unser Trinkwasser. Deshalb ist eine wirksame Verordnung zum Schutz des Grundwassers unverzichtbar. Die Bundesregierung hat jedoch eine Verordnung beschlossen, die diesem Anspruch nicht gerecht wird.

Giftige Stoffe dürfen gar nicht erst in das Grundwasser geraten. Eine Verordnung muss sicherstellen, dass nach bestimmten Stoffen gesucht wird, bevor sie im Grundwasser ankommen.Sind die Stoffe erst im Wasser, ist es zu spät.

Die Bundesregierung setzt statt dessen auf Wasseraufbereitung. Wenn aus Grundwasser Trinkwasser gewonnen wird, müssen giftige Stoffe in Zukunft teuer aus dem Wasser entfernt werden. Dafür bezahlt am Ende der Verbraucher über seine Wasserrechnung. Wie die Schadstoffe in das Wasser gelangen konnten und wer dafür verantwortlich ist, das interessiert dann niemanden mehr.

Auf Druck von Industrieverbänden hat die Bundesregierung in letzter Minute zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgenommen. Das bislang von den zuständigen Behörden angewendete Schwellenwertkonzept wurde aus der Verordnung gestrichen. Gleichzeitig wurden Grenzwerte für zahlreiche giftige Stoffe herausgenommen. So zum Beispiel für Zyanid, Nitrat und polychlorierte Biphenyle (PCB). PCB wird als Weichmacher in vielen Kunststoffen verwendet und ist krebserregend.

Die Bundesregierung ist vor den Interessen der Industrie und der Landwirtschaft in die Knie gegangen. Sie hat mit Besorgnisgrundsatz und Schwellenwertkonzept zwei bewährte Instrumente des Grundwasserschutzes aufgegeben. Über Lippenbekenntnisse beim Umweltschutz kommen Umweltminister Röttgen und Schwarz-Gelb nicht hinaus.

Am 23. September wird die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung im Bundesrat beraten. Dort können und müssen Verbesserungen einfließen.

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