transparent, mittelstandsfreundlich, ökologisch und sozial
Rund 360 Milliarden Euro geben Bund, Länder und Kommunen jährlich für öffentliche Aufträge aus. Das sind über 14 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Eine große Chance durch ökologische und soziale Beschaffung, nachhaltigen Produkten und Leistungen zum Durchbruch zu verhelfen. Diese wird nicht ausreichend genutzt. Zudem ist die öffentliche Vergabe trotz Reform 2009 kompliziert, bürokratisch und unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht ausreichend rechtssicher.
Die Reform des Vergaberechts steht deshalb weiter auf der grünen Agenda:
Regelungsgestrüpp entwirren
Wir wollen die zersplitterten Vergabe- und Vertragsordnungen für die unterschiedlichen Leistungsbereiche vereinheitlichen und widerspruchsfrei ausgestalten.
Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit für den Mittelstand
Wir wollen vollen Rechtsschutz für Unternehmen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Fristverkürzungen, Präqualifizierungsverfahren und Gebührenerhöhungen aus der 2009er Reform sollen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Vergabe nach ökologischen und sozialen Kriterien praxistauglich ausgestalten
Wir wollen einen Aktionsplan für umweltfreundliche Beschaffung, um soziale und ökologische Vergabe rechtssicher und handhabbar auszugestalten. Dieser umfasst klare Zielvorgaben, einheitliche und aktuelle Arbeitshilfen, bessere Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten und eine zentrale Service- und Beratungsstelle.
Unsicherheiten bei Tariftreue beseitigen
Wir wollen ein bundesweites Tariftreuegesetz und machen uns auf EU-Ebene für soziale Beschaffung stark.
Einheitliches Korruptionsregister
Mit dem Register wollen wir Unternehmen von der Vergabe ausschließen, die sich nicht an die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs halten.
Interkommunale Vergabe rechtssicher machen
Für Kommunen, die Aufgaben in Eigenregie erledigen oder anderen Kommunen, kommunalen Betrieben oder Zweckverbünden übertragen, soll es keine Ausschreibungspflicht geben. Die interkommunale Zusammenarbeit ohne Beteiligung Privater soll vom Vergaberecht der EU ausgenommen bleiben.

