Bereits vor 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet, um die Situation von Kindern weltweit zu verbessern. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wäre der direkteste Weg, gegen die noch mangelhafte Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorzugehen.