Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen und arbeiten können.
Barrierefreiheit: Für eine gleichberechtigte Gesellschaft
Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Überall gibt es Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft verhindern: in Gebäuden, Bauwerken und bei Gegenständen, in Medien, im Internet und bei Veranstaltungen sowie in der Kommunikation zwischen Menschen. Um Barrierefreiheit zu erreichen, kommt es darauf an, neue Barrieren zu vermeiden und bestehende Hindernisse abzubauen. Das gilt für Gebäude, da es viel zu wenig barrierefreie Wohnungen, Geschäfte oder Arbeitsstätten gibt. Es gilt aber auch für Produkte und Dienstleistungen, die von privaten Unternehmen angeboten werden, sowie private Medien und kommerzielle Websites.
Wir fordern:
Gleichbehandlungsgesetz: Benachteiligungen beseitigen
Behinderte Menschen werden nicht nur durch technische Barrieren ausgegrenzt. Barrieren existieren auch in den Köpfen. Vorurteile gegenüber behinderten Menschen führen zum Beispiel dazu, dass Menschen mit Behinderungen deutlich schwerer einen Arbeitsplatz finden als gleich qualifizierte nichtbehinderte Menschen oder dass ihnen der Zutritt zu Gaststätten, Geschäften oder Diskotheken verwehrt wird. Auch bestimmte Versicherungen schließen behinderte Menschen ohne sachlich nachvollziehbaren Grund aus.
Wir fordern:
UN-Behindertenrechtskonvention: Eine Lebenswelt für alle Menschen
Menschen mit Behinderungen leben, lernen und arbeiten häufig getrennt vom Rest der Gesellschaft. Das gilt besonders dann, wenn sie Unterstützung brauchen. Der Weg vieler behinderter junger Menschen führt von einer Förderschule in eine Werkstatt für behinderte Menschen und aus der Familie in ein Wohnheim. Dort bleiben sie meist unter sich. Etwa 85.000 behinderte Menschen sind zudem vom politischen Wahlrecht ausgeschlossen. All das ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.
Wir fordern:
Inklusion: Passende Unterstützung für jeden Menschen
In einer inklusiv gestalteten Welt erhalten behinderte Menschen die Assistenz, Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung, die sie benötigen. Das Sozialrecht bietet bereits vielfältige Möglichkeiten, entsprechende Leistungen zu erhalten. Behinderte Menschen müssen ihre Ansprüche aber zu oft vor Gericht durchsetzen, oder erhalten nicht, was sie brauchen. Wichtige Leistungen folgen zudem den Grundsätzen der Sozialhilfe. Das bedeutet vor allem, dass Teilhabe auf das Notwendigste beschränkt wird und Leistungsbeziehende ihren Bedarf zunächst selbst finanzieren müssen. Daran wird auch das 2016 von der schwarz-roten Koalition verabschiedete Bundesteilhabegesetz nichts ändern. Ihm müssen bald weitere große Schritte folgen.
Wir fordern: