Bundestagsrede von Volker Beck 02.07.2009
Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir verhandeln heute drei Änderungen unserer Geschäftsordnung. Zwei davon, die neuen Regelungen zu den Bereichen "Reden zu Protokoll" und "Sprachliche Beratung bei der Formulierung von Gesetzestexten", finden unsere uneingeschränkte Zustimmung. Die Verschärfung der Regelung des Ausschlusses von Abgeordneten von Sitzungen des Deutschen Bundesstages und seiner Ausschüsse lehnen wir indes ab.
Bereits nach den derzeit geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung ist es dem amtierenden Präsidenten möglich, ein Mitglied des Bundestages bei gröblicher Verletzung der Ordnung für die Dauer der Sitzung aus dem Saal zu verweisen. Bis zum Schluss der Sitzung muss der Präsident bekannt geben, für wie viele Sitzungstage die oder der Betroffene ausgeschlossen wird. Während der Dauer des Ausschlusses kann die oder der Betroffene auch nicht an Ausschusssitzungen teilnehmen. Diese Regelung soll nunmehr verschärft werden. Nach dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses soll ein Sitzungsausschluss auch nachträglich, spätestens in der auf die gröbliche Verletzung der Ordnung folgenden Sitzung ausgesprochen werden können, sofern der Präsident während der Sitzung eine Verletzung der Ordnung festgestellt und sich einen nachträglichen Sitzungsausschluss vorbehalten hat.
Die Neuregelung ist aus mehreren Gründen verfehlt. Zum einen werden mit ihr Sinn und Zweck des Instruments des Sitzungsausschlusses verwässert. Der Sitzungsausschluss soll vorrangig dazu dienen, die gestörte Ordnung einer Plenarsitzung wiederherzustellen. Dies setzt ein sofortiges und abschließendes Agieren voraus. Die Ordnung einer bereits beendeten Sitzung kann schlechterdings nicht mehr mit einer Ordnungsmaßnahme hergestellt werden, die erst in der nächsten Sitzung erfolgt. Mit der Möglichkeit, einen Sitzungsausschluss auch im Nachhinein auszusprechen, rückt die Regelung daher eher in die Nähe einer Sanktionsmaßnahme, die gerade nicht im Vordergrund stehen sollte.
Zum anderen wird mit der Verschärfung massiv in das verfassungsmäßig garantierte Recht des Abgeordneten auf Mitwirkung, insbesondere auf Mitwirkung an Entscheidungen und Abstimmungen eingegriffen. Zweifelsohne stellt bereits die bisherige Regelung einen solchen Eingriff dar. Dieser ist jedoch mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen Ablauf von Sitzungen gerade noch zu rechtfertigen, wenngleich Letzteres nicht ganz unumstritten ist. Mit der Verschärfung des § 38 unserer Geschäftsordnung wird die Grenze des Zulässigen jedoch überschritten. Der Eingriff in das verfassungsmäßig verbriefte Mitwirkungsrecht ist nicht mehr verhältnismäßig. Die Abwägung zwischen dem Interesse an einem ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf und den Mitwirkungsrechten der Abgeordneten muss eindeutig zugunsten der Mitwirkungsrechte ausfallen.
Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass Sitzungsausschlüsse zum Verlust einer – wie auch immer gearteten – Koalitionsmehrheit führen können. Dies gilt insbesondere, wenn die Mehrheit eine knappe Mehrheit ist. Keine Fraktion dieses Hauses dürfte vor diesem Hintergrund ein Interesse an einer solchen Regelung haben.
Aus den dargelegten Gründen kann meine Fraktion daher der Änderung der Geschäftsordnung, soweit sie die Verschärfung der Regelungen zum Sitzungsausschluss betrifft, nicht zustimmen.