Bundestagsrede von Volker Beck 10.02.2010
Begrenzung von Parteispenden
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Als Erstem gebe ich das Wort dem Kollegen Volker Beck für Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden heute hier über die Reform des Parteiengesetzes, weil die Mövenpick-Spende des Barons von Finck an die FDP im Zusammenhang mit der auch von Herrn Pinkwart kritisierten Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie den Eindruck erweckt hat, man könne politische Entscheidungen in Deutschland durch Spenden beeinflussen.
Friedrich Nowottny schreibt im Berliner Kurier etwas zugespitzt:
Alles ist gesetzlich geregelt. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht beraten und entschieden. Trotzdem: Um Parteispenden weht der üble Geruch von Korruption.
Der Spiegel schreibt:
Die "Mövenpick"-Spende ist so legal wie anrüchig.
Meine Damen und Herren, die FDP erweckt den Eindruck, es sei legal verbucht, legal vermeldet, und deshalb sei auch alles in Ordnung.
(Patrick Meinhardt [FDP]: Es ist alles in Ordnung!)
Darin zeigt sich, dass Sie, meine Damen und Herren von der FDP, die Grundlagen des jetzigen Parteiengesetzes nicht verstanden haben. Es geht um Transparenz zur Ermöglichung von Kritik. Deshalb kann einem eine Spende bei Umfragen und Wahlen unter Umständen teuer zu stehen kommen, wie man aktuell sieht.
Im eher konservativen Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig wird die Logik des Parteiengesetzes dargelegt. Klein schreibt darin:
Die Pflicht zur Offenlegung der finanziellen Verhältnisse dient dem Zweck, einerseits die Bürger, andererseits aber auch die um deren Stimme konkurrierenden Wettbewerber über die Ressourcen zu informieren, über welche die Parteien verfügen, aber auch darüber, woher sie kommen, weil es sich dabei um einen wesentlichen Indikator der von ihnen verfolgten Ziele handeln kann. ...
Weiterhin formuliert das auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 3 des Grundgesetzes ergangene Parteiengesetz Veröffentlichungspflichten, denen wiederum der Gedanke zugrunde liegt, der Öffentlichkeit und jedem Bürger die Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, deren sie für die sinnvolle Ausübung ihrer Kontrollfunktionen bedürfen.
Dass Sie jetzt argumentieren: "Was legal ist, ist auch in Ordnung", zeigt, dass die Grundlagen unseres Parteien-gesetzes so nicht mehr von allen geteilt werden. Ich fand die Mövenpick-Spende im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht in Ordnung. Das sieht die Mehrheit der Bevölkerung auch so.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Barbara Hendricks [SPD] – Zuruf des Abg. Reinhard Grindel [CDU/ CSU])
Wenn Sie diese Grundlagen nicht mehr akzeptieren, dann brauchen wir ganz offensichtlich eine Reform des Parteiengesetzes, die mehr Transparenz schafft und die die Möglichkeiten der Spenden so begrenzt, dass die Schwächsten im Parteiensystem durch Spenden in ihrer politischen Entscheidungspraxis, in ihrer Regierungstätigkeit nicht beeinflusst werden können. Deshalb schlagen wir vor, auf Grundlage des GRECO-Berichts, des Berichts der Staatengruppe gegen Korruption im Europarat, eine jährliche Obergrenze von Spenden durch natürliche und juristische Personen in Höhe von 100 000 Euro einzuführen. Das ist eine angemessene Summe. Das ist moderat; dies gestehe ich Ihnen zu. Man könnte da auch radikaler sein. Aber wir wollen Ihnen ein ehrliches Angebot zur Reform des Parteiengesetzes machen, damit wir hier einen Schritt weiterkommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen sicherstellen, dass in Zukunft noch transparenter gehandelt wird. Es ist gut, dass der Bundestagspräsident jetzt sagt, er werde immer unverzüglich und nicht nur einmal im Monat veröffentlichen. Wir wollen außerdem die Transparenzgrenze von 50 000 Euro auf 25 000 Euro herabsetzen, damit noch klarer wird, ob es unmittelbare Zusammenhänge von Spenden und politischen Entscheidungen gibt. 25 000 Euro mögen auf der Bundesebene keine große Summe sein. Aber wenn eine Spende in dieser Höhe bei einem Ortsverband oder bei einem Kreisverband im Rahmen eines Kommunalwahlkampfs eingeht, dann sollte dies den Wählerinnen und Wählern bekannt sein, damit sie ihre Entscheidung für die Stimmabgabe auf Grundlage dieser Information treffen können.
Wir wollen auch, dass zukünftig die Wahlkampfkosten zeitnah offengelegt werden müssen und dass Aktiengesellschaften und Unternehmen, die Geschäftsberichte schreiben müssen, darin aufführen müssen, wie viel Geld sie an welche Parteien gespendet haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Darauf haben die Eigentümer, die Aktionäre, einen Anspruch; denn es kann durchaus eine Divergenz geben, über die demokratisch diskutiert werden sollte.
Wir wollen auf Grundlage des GRECO-Berichts eine Anhörung im Innenausschuss zur Unabhängigkeit bei der Kontrolle, zu Spenden an MdBs, zur Finanzierung von Wählervereinigungen durchführen. Der zentrale Punkt sind die Transparenz und die Begrenzung von Spenden. Die Reform des Parteienrechtes ist in den letzten Jahrzehnten immer wieder vom Bundesverfassungsgericht oder von der Empörung aufgrund von Parteispendenskandalen – ich nenne nur die Flick-Affäre und die Kohl-Spende – angestoßen worden.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege!
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Lassen Sie uns die aktuellen Vorgänge für eine Reform nutzen! Das dient dem Ansehen der Parteien als eines Trägers der politischen Willensbildung, und es dient der Legitimität der parlamentarischen Demokratie. Lassen Sie uns den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass in Deutschland politische Willensbildung nicht käuflich ist!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Außer bei der Solarindustrie!)