Rede von Dr. Manuela Rottmann Geschäftsgeheimnisgesetz – HinweisgeberInnen

15.02.2019

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wesentliches Handicap der EU ist ja Folgendes: Hinter dem Pfusch der nationalen Umsetzung werden ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger manchmal überhaupt nicht mehr erkennbar. Heute haben wir dafür wieder ein Beispiel: Die EU erlässt eine Richtlinie zum Geheimnisschutz, an der es eigentlich gar nicht viel auszusetzen gibt. Die EU will europäische Unternehmen effektiver gegen den Verlust ihrer Betriebsgeheimnisse schützen. Das ist gut. Sie sieht aber auch die Risiken eines zu weiten Geheimnisbegriffs, und das ist auch gut.

Das Interesse von Unternehmen am Schutz von Geheimnissen wird in der Richtlinie gut austariert mit dem Schutz von Hinweisgebern und mit der Medien-, Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, dass die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch einen überbordenden Geheimnisschutz nicht beeinträchtigt werden darf. Sie regelt ausdrücklich, dass die Erfüllung von Informationsaufgaben von Arbeitnehmervertretungen gegenüber der Belegschaft weiterhin sichergestellt bleiben muss. Sie fordert außerdem Sanktionen für eine missbräuchliche Berufung auf Betriebsgeheimnisse, damit daraus nicht ein Instrument der Einschüchterung wird. Sie verweist auf die Notwendigkeit besonderer Schutzmechanismen vor Gericht, damit Geheimnisschutz überhaupt effektiv durchgesetzt werden kann. Brüssel hat das gut gemacht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Versemmelt worden ist es dann allerdings hier in Berlin. Aus einer guten Richtlinie wird ein Risikogesetz für Journalistinnen und Journalisten, für Hinweisgeber, für Arbeitnehmer, für Betriebsrätinnen oder für die Entwickler freier Software. Die Sachverständigenanhörung zum Umsetzungsgesetz von Katarina Barley ist ein Desaster gewesen.

(Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Da können Sie uns und der Linken gerne mal einen Kaffee dafür ausgeben, dass wir mit unseren Anträgen die Arbeit machen, für die Sie ein ganzes Justizministerium haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Jetzt brauchen Sie die beiden Anträge nur noch neben Ihren Gesetzentwurf zu legen und diesen entsprechend umzuarbeiten, und der schlimmste Schaden ist abgewendet.

Was ist aber davon zu halten, wenn die Kommission, das EU-Parlament und 27 EU-Staaten bessere Regelungen zustande bringen als eine Koalition aus zwei Fraktionen und drei Parteien? Was zum Teufel ist eigentlich mit der SPD los, wenn der DGB dort mit seinen fundierten Einwänden überhaupt kein Gehör mehr findet, sondern sich an uns wenden muss?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Niema Movassat [DIE LINKE]: Gute Frage!)

Und was ist von einer Justizministerin zu halten, die europäisches Recht national so sehr verkorkst, vor allem durch ihre europapolitischen Ambitionen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die größten Sorgen mache ich mir aber um die laufenden Trilogverhandlungen zur Whistleblower-Schutzrichtlinie in Brüssel. Fast wöchentlich sitzen bei mir im Büro Hinweisgeber, die aufgrund der unklaren Rechtslage in Deutschland gravierende persönliche Folgen für hochanständiges, integres Verhalten tragen. Es ist an der Zeit, dass dieser Staat etwas für diese Menschen tut.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir wissen als Abgeordnete nicht, ob Sie von der Bundesregierung sich in diesen Verhandlungen für die Meinungsfreiheit und für die Hinweisgeber einsetzen oder für die Compliance-Interessen der Unternehmen. Es gibt keinerlei Anlass, dieser Bundesregierung in dieser Frage Vertrauen zu schenken, und das ist das Bitterste an diesem Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE])