Rede von Tabea Rößner Datenschutz bei BloggerInnen und FotografInnen

31.01.2019

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der AfD geht es vor allem wieder nur um eines: um die Diskreditierung eines europäischen Projekts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der AfD)

Dabei hat die EU mit der Datenschutz-Grundverordnung den großen Plattformen bei ihrer maßlosen Datensammelwut erstmals Zügel angelegt. Und das sollten wir hochhalten!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dagegen schüren Sie mit Ihrem Antrag die Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

(Jürgen Braun [AfD]: Die fürchten sich total, die Giganten!)

Dass so viel Verunsicherung rund um die Datenschutz-Grundverordnung entstanden ist, geht allerdings auch auf das Konto der Bundesregierung. Statt richtig zu informieren, haben Sie die Menschen mit ihren Fragen alleine gelassen und damit der Panikmache überhaupt erst Raum gegeben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Worum geht es? Es geht um den angemessenen Ausgleich von widerstreitenden Grundrechten. Wir stehen heute gerade durch die digitalen Verbreitungswege mehr denn je im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem genauso wichtigen Schutz der persönlichen Daten. Deswegen sollte es gerade nicht ein generelles Medienprivileg für alle möglichen Berufsgruppen geben. Und ja, es werden noch einige schwierige Fragen zu beantworten sein. Aber Ihr Vorschlag löst diesen Konflikt eben nicht, er schafft keinen nachhaltigen Interessenausgleich und ist zudem überflüssig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn für die Regelungen publizistischer Fragen sind die Länder zuständig – und die sind auch dabei, die Landesgesetze anzupassen.

Jeglicher Grundlage entbehrt aber Ihr Ansatz, ganze Personengruppen wie Blogger und Politiker komplett in das Medienprivileg einzubeziehen.

(Manuel Höferlin [FDP]: Selbstbedienung ist das!)

Blogger tragen zur Meinungsbildung bei; das steht außer Frage. Aber es gibt solche und solche, und es kommt auf die journalistische Arbeit an. Das definieren die Landesgesetze. Da plädieren wir für eine großzügige Auslegung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber manche Blogger verarbeiten eben auch große Mengen an Personendaten. Die können Sie doch nicht automatisch von allen Pflichten befreien!

Und mit einer Mär muss hier dringend aufgeräumt werden: Die DSGVO hat nicht zu einem Blogsterben geführt. Natürlich kann man Webseiten datenschutzkonform betreiben – und viele machen das auch. Aber weil Gegner des Datenschutzes Ängste schürten und die Informationspolitik zu wünschen übrig ließ, fühlten sich viele überfordert. Inzwischen sind aber die meisten Blogger wieder im Netz – völlig datenschutzkonform, und das ist auch gut so.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Um Blogger richtig zu unterstützen, brauchen sie gute Beratung, benutzerfreundliche Technik, die datenschutzkonformes Publizieren ermöglicht, und wir müssen den Missbrauch von Abmahnungen verhindern. Auf die Vorschläge von Justizministerin Barley warten wir. Unsere haben wir bereits vorgelegt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders befremdlich ist, dass das Medienprivileg für Politiker gelten soll. Interessant, dass ausgerechnet so etwas von der selbst ernannten Anti-Establishment-Partei kommt. Eine solche pauschale Ausnahme von Politikern, die sich dann nicht einmal an der DSGVO orientieren müssen, ist elitär und der Bevölkerung nicht zu vermitteln.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manuel Höferlin [FDP]: Selbstbedienung ist das!)

Ich frage mich, vor was Sie die Politiker denn bewahren wollen. Das Fallbeispiel vom DAV ist wenig überzeugend: Ein Politiker fotografiert eine Besuchergruppe und verbreitet das Foto im Internet. – Und nun? Ehrlich gesagt, es sollte bereits vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung selbstverständlich gewesen sein, das Einverständnis der Besuchergruppe vorher einzuholen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Martin Rabanus [SPD])

Ich weiß nicht, wie Sie das machen. Ich handhabe das schon immer so.

Zusammenfassend kann ich sagen: Wir brauchen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Interessen, die neu austariert werden müssen, und es gibt noch offene Baustellen. Man könnte zum Beispiel im Bundesrecht klarstellen, welche Rechtslage für Fotografie gilt, und dabei auch prüfen, ob weitere Spielräume nach Artikel 85 DSGVO notwendig sind.

Ich verweise gerne auf das jüngste Gerichtsurteil des OLG Köln. Das hilft, wieder von den Bäumen herunterzukommen. Die Richter sahen das Kunsturhebergesetz im Sinne der Öffnungsklausel der DSGVO als anwendbar an und wogen in gewohnter Manier die betroffenen Rechte ab. Ein solch besonnener Umgang sollte uns allen ein Vorbild sein.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)