Rede von Kai Gehring Hochschulrahmengesetz

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07.06.2019

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen Chancen für alle, Wahlfreiheit und breite Zugänge zum Studium. Deshalb ist es so dringend erforderlich, die Grundfinanzierung unserer Hochschulen zu stärken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden heute über eine kleine, ja minimalistische Änderung am Hochschulrahmengesetz, die wir zügig vollziehen sollten. Es wird gestrichen der § 32 zur Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Wir erfüllen als Gesetzgeber damit einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das insbesondere die Wartezeitquote im Bereich Humanmedizin moniert hat. Es ist deshalb ein wichtiger Schritt, das zu tun.

Ich sage auch sehr klar: Das ist wirklich ein gelungenes Beispiel für die Bund-Länder-Zusammenarbeit. Das ist in so stürmischen Zeiten wie momentan sehr wichtig. Gemeinsam, zügig und handlungsfähig haben Bund und Länder hier was vorgelegt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Manche hier im Haus hatten das Hochschulrahmengesetz längst vergessen, weil es 2005 durch eine Große Koalition quasi entkernt worden ist, weil die Länder ein Abweichungsrecht bekommen haben. Der Bund kann aber bei Zulassungen und Abschlüssen noch handeln.

(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das war auch das Bundesverfassungsgericht!)

– Bitte?

(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD], sich von seinem Platz erhebend: Das war auch das Bundesverfassungsgericht!)

– Wollen Sie mir eine Zwischenfrage stellen?

(Heiterkeit)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

So machen wir es jetzt nicht. Würden Sie bitte weiterreden.

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Es macht auf jeden Fall keinen Sinn, dass das Hochschulrahmengesetz ein solches Schattendasein führt.

Die Länder haben jetzt geliefert und einen Staatsvertrag zum zentralen Studienplatzvergabeverfahren in den Bereichen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ausgehandelt. Die Kriterien sind neu ausbalanciert worden, und das macht auch Sinn.

Es gibt drei zentrale Änderungen:

Erstens. Die Abiturbestenquote wird von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht.

Zweitens. Es wird eine Eignungsquote eingeführt. Das finden wir besonders wichtig. Das ist klasse, weil damit auch diejenigen, die beispielsweise Rettungssanitäter oder anderweitig beruflich qualifiziert sind, und auch diejenigen, die eben kein Einser-Abitur haben, die Chance auf ein Medizinstudium bekommen.

Drittens. Die Hochschulauswahlverfahren werden jetzt endlich auch stärker standardisiert, und das ist doch vernünftig, wenn man hier eine Gleichwertigkeit erreichen will.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage sehr deutlich: Es muss digital und sozial nachgebessert werden. Im elften Jahr des „dialogorientierten Serviceverfahrens“ funktioniert es mit den Fächerkombinationen immer noch nicht gut. In einem Land, das digital vorneweg sein sollte, es aber leider nicht ist, sollte man hier jetzt nicht mit Übergangslösungen für das Medizinstudium arbeiten, sondern entsprechend vorankommen.

Daneben ist die soziale Herkunft wichtig. Wir sehen, dass die soziale Herkunft noch maßgeblich darüber entscheidet, ob man ein Studium aufnimmt oder nicht. Das darf in unserem Land so nicht sein. Wir wollen mehr Arbeiterkinder auf dem Campus, und deshalb ist es so wichtig, über breitere Zugänge zu sprechen, zu handeln und Chancen für alle zu erreichen.

Besten Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)