Rede von Renate Künast Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen

06.06.2019

Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Schlichtung ist ein wichtiges Instrument für Verbraucher, um ihre Rechte einfach durchzusetzen. Gerade wenn es um niedrigere Streitwerte geht und Verbraucher den Gang zum Gericht eher meiden, hat die Schlichtung für Verbraucher Vorteile: Sie ist weniger kostenintensiv, schneller und führt oft zu einer gütlichen Einigung zwischen den streitenden Parteien. Zudem hat sich gezeigt, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sehr zufrieden sind mit dem Instrument der Schlichtung. Deshalb ist es gut, dass wir diese Form der Rechtsdurchsetzung haben, und daher wollen wir sie stärken.

Wichtig ist aber auch: Schlichtung ist nur eine Möglichkeit, zu Recht zu kommen. Wir brauchen dringend auch bei den Klagerechten Verbesserungen. Es kann doch nicht sein, dass die Schlichtung nun dort einspringen soll, wo die Musterfeststellungsklage versagt. Wir brauchen eine echte Gruppenklage, die auch Entschädigungszahlungen klärt und die Verbraucher nicht mit einem Feststellungsurteil in der zweiten Stufe im Regen stehen lässt. Wir brauchen eine echte Gruppenklage, die die hochbelasteten Gerichte entlastet und einen wesentlichen Mangel der Musterfeststellungsklage nicht hat. Letztere wird nämlich nur eingereicht, wenn ein zugelassener Verband sich zur Klage entscheidet. Dabei wird der Verband eine Abwägung zwischen Erfolgsaussichten und Kostenrisiko machen.

Ziel muss auch sein, dass Verbraucher einen besseren Zugang zur Schlichtung erhalten. Das war schon das Ziel des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes 2016. Doch viel geändert hat sich seitdem nicht. Zwar sind einige Schlichtungsstellen wie die SÖP im Bereich öffentlicher Verkehr sehr erfolgreich, doch das lässt sich nicht für den gesamten Bereich der Verbraucherschlichtung sagen. Statt der mit dem Gesetz angepeilten Verdopplung der Schlichtungsanträge, waren es im Jahr 2017 gerade einmal 10 Prozent mehr Anträge als 2016. Statt der erwarteten 30 neuen Schlichtungsstellen kamen in den ersten zwei Jahren gerade einmal 7 neue Stellen hinzu. Und die neu eingerichtete Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle hat damit zu kämpfen, dass in mehr als jedem zweiten Verfahren die Unternehmen sich dem Schlichtungsverfahren verweigern.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift daher viel zu kurz. Er nimmt nur notwendige Anpassungen vor und schafft beispielsweise Klarheit, dass der Bund für die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. Aber er sieht keine Hebel vor, um die Schlichtung insgesamt zu stärken und auszubauen. Dabei gäbe es Möglichkeiten, mehr Anreize zur Schlichtung zu schaffen. Einige Beispiele:

Wir hatten uns 2016 für eine verbindliche Teilnahme der Unternehmen ausgesprochen. Unternehmen sollten sich verbindlich einer Schlichtungsstelle ihrer Wahl anschließen müssen. Falls Unternehmen sich keiner Branchenschlichtungsstelle anschließen, sollten sie von der Allgemeinen Schlichtungsstelle erfasst werden. Sie müssten sich dann an einem Schlichtungsverfahren beteiligen, hätten aber selbstverständlich am Ende des Verfahrens die Möglichkeit, den Schlichtungsspruch abzulehnen. Diese Regelung gibt es bereits beim Flugverkehr. Die Schlichtungsverfahren sind dort seitdem stark gestiegen und werden sowohl von Unternehmen wie Verbrauchern positiv bewertet. Daher halte ich eine solche verbindliche Teilnahme auch weiterhin für notwendig.

Aber man könnte auch innerhalb des jetzigen Systems – ohne verpflichtende Teilnahme der Unternehmen – mehr Anreize zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren schaffen: Zumindest dann, wenn ein Unternehmen bereits in einer Musterfeststellungsklage unterlegen ist, sollte es ein Schlichtungsverfahren nicht ablehnen können.

Damit die Schlichtung als Rechtsinstrument noch besser akzeptiert wird, sollte auch über eine veränderte Kostenstruktur nachgedacht werden – beispielsweise durch die Einführung einer geringen Schutzgebühr für unbegründete Fälle –; denn viele Unternehmen schließen sich keiner Schlichtungsstelle an, weil sie massenweise, kostenauslösende Anträge befürchten. Diese Sorge könnte man ihnen durch eine Schutzgebühr nehmen.

Damit Verbraucher und Unternehmen die Möglichkeit der Schlichtung noch mehr wahrnehmen, brauchen wir auch bessere Information und Aufklärung. Vor allem Unternehmen befürchten hohe Kosten, wenn sie sich einer Schlichtungsstelle anschließen. Hier fehlt es an Aufklärung darüber, welche Kosten tatsächlich entstehen. So könnte zum Beispiel ein Online-Tool eingerichtet werden, wo Unternehmen schnell und einfach erkennen können, ob sich eine Schlichtung für sie lohnt.

Um den Verbrauchern Sicherheit über die Verjährungshemmung zu geben, sollte die Verjährungshemmung bereits mit Eingang des Antrags bei der Schlichtungsstelle einsetzen und nicht erst durch seine Bekanntgabe.

Ich habe hier exemplarisch einige Punkte aufgezählt, die das Instrument der Schlichtung für Verbraucher, aber auch für Unternehmen verbessern würden. Der Gesetzentwurf sieht all dies bisher nicht vor. Er wird daher wieder keinen wesentlichen Ausbau der Schlichtung erreichen. Das ist aus meiner Sicht mutlos. Die Bundesregierung verpasst es so wieder einmal, Verbraucherrechte zu stärken.