Rede von Britta Haßelmann Regelung des bankenunionalen Fragerechts

21.03.2019

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Schaffung der Bankenunion wurde dem Europäischen Parlament wie auch den nationalen Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt, Fragen an die Europäische Zentralbank und den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu stellen. Zudem wurden die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt.

Die EZB hat die Verpflichtung, den Europaabgeordneten zu antworten. Es gibt Informationsrechte, und das Europaparlament hat die Möglichkeit, Untersuchungen einzuleiten, bei denen die EZB kooperieren muss. Viele Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen diese Aufgabe und ihre Verantwortung sehr ernst, wie zum Beispiel Erfolge unserer Abgeordneten der Grünen/EFA im Europäischen Parlament zeigen. Auch der Bundestag – also wir Abgeordnete – können unser Fragerecht zur BaFin ausüben.

Beide Parlamente haben also Informationsrechte und können darüber auch Kontrolle ausüben. Jedes Mitglied des Bundestages kann das bankenunionale Fragerecht wahrnehmen, auch wenn es derzeit nicht in der Geschäftsordnung des Bundestages festgehalten ist.

Das Festschreiben und/oder die Stärkung von Informationsrechten von Abgeordneten sind meiner Fraktion immer ein zentrales Anliegen. Aber gerade, wenn die Antragsteller wirklich Regelungsbedarf sehen, sollte man eine Antragsinitiative gründlich und sorgfältig vorbereiten. Das ist zum wiederholten Mal bei einem Antrag der AfD nicht der Fall; denn so einfach, wie es der Antrag vorgibt, ist es mit den Forderungen, wie beispielsweise der Schaffung einer „großen bankenunionalen Anfrage“, nicht, weil weder die EZB noch der Einheitliche Abwicklungsausschuss Organe der Bundesregierung sind.

Die Instrumente des Fragerechts an die Bundesregierung eins zu eins auf die Bankenunion zu übertragen – so wie im Antrag vorgeschlagen –, ist doch unausgegoren. Denn wie sollten durch Regelungen im Binnenrechts des Bundestages – also durch eine Änderung der Geschäftsordnung – Organe auf europäischer Ebene gebunden werden? Was soll passieren, wenn große bankenunionale Anfragen nicht innerhalb der Frist beantwortet werden, gerade bei einer Fristsetzung von gerade mal einem Monat?

Für bankenunionale Fragen sollen laut Antrag auch die Regeln nach § 105 der Geschäftsordnung und damit auch die Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen gelten. Warum sollten diese Richtlinien hier greifen?

Wenn wir über die Stärkung der Kontroll- und Informationsrechte von uns Abgeordneten sprechen wollen, dann doch bitte mit Ernsthaftigkeit, mit Sorgfalt und mit gründlicher Vorbereitung. Diesen Kriterien für parlamentarische Initiativen kommt die AfD hier im Parlament regelmäßig nicht nach, so auch heute und hier nicht.