Rede von Dr. Till Steffen Zu Protokoll: Beurkundung

27.06.2024

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das Beurkundungsverfahren ist derzeit grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Daher ist es gut und erforderlich, dass die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente ausgeweitet werden sollen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz. Erfreulicherweise haben sich die Notare als ein sehr technologieoffener und innovativer Berufsstand erwiesen.

Bereits seit 2022 erfolgt die Verwahrung notarieller Urkunden elektronisch im sogenannten Elektronischen Urkundenarchiv. Auch die Aktenführung bei den Gerichten kann elektronisch erfolgen und ist ab 2026 verpflichtend.

Der Vollzug notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte läuft ebenfalls bereits in hohem Maße elektronisch ab. So wird die Kommunikation zwischen Notariaten und Gerichten zu einem großen Teil elektronisch abgewickelt. Der Kontakt mit Behörden sowie mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen soll zunehmend auf elektronischem Weg erfolgen.

Wenn aktuell im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es jedoch sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers. Dies bindet Kapazitäten und kostet Zeit.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Niederschriften über eine Beurkundung zukünftig auch als elektronische Dokumente erstellt werden können, die von den Beteiligten zu signieren sind. Die Beteiligten sollen das Dokument entweder durch eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Hilfsmittel, etwa einem Unterschriftenpad oder einem Tablet, die in der Niederschrift wiedergegeben wird, oder durch ihre qualifizierte elektronische Signatur signieren. Geschützt werden soll die elektronische Niederschrift durch die abschließende qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson.

Wir freuen uns auf die nun anstehenden Beratungen zu diesem Gesetzentwurf.