Zur WSI-Betriebsrätebefragung erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Die neuen Zahlen der WSI-Befragung zeigen, bei der betrieblichen Mitbestimmung besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Die Mitbestimmung muss unbedingt gestärkt, die Betriebsratswahlen müssen erleichtert und die Beschäftigten besser geschützt werden.
Wenn etwa jede fünfte Betriebsratsgründung behindert wird, besonders oft von inhabergeführten Unternehmen, dann kann niemand mehr von Einzelfällen reden. Wenn Betriebsräte nicht erwünscht sind, wenn es deshalb Kündigungen gibt, wenn die Beschäftigten gemobbt werden, wenn es Abmahnungen hagelt, dann sind das alles Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dennoch haben die Unternehmen in der Regel nichts zu befürchten, und deshalb müssen wir schnell diese Behinderungen zu einem Offizialdelikt machen. Die Staatsanwält:innen sollen zukünftig selbst ermitteln können, denn bestehendes Recht muss endlich durchgesetzt werden.
Wenn die Mitbestimmung gestärkt wird, dann hat das auch positive Effekte in den Unternehmen, auf Produktivität, Löhne, Weiterbildung, Ausbildung, Integration von Migrant:innen und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das wäre grundsätzlich ein wichtiges Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement, für solidarisches Miteinander und für unsere demokratischen Werte.
Hintergrund:
In der Studie des WSI - geleitet von Dr. Martin Behrens und Dr. Heiner Dribbusch - wurden Gewerkschafter:innen aus 131 regionalen Organisationen der IG BCE der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt. In 138 Betrieben (43 Prozent aller Fälle) kam es zu Behinderungen von Betriebsratswahlen, besonders häufig in Betrieben mit 51 bis 200 Beschäftigten. Überproportional häufig kamen Aktivitäten gegen Betriebsratswahlen in inhabergeführten Unternehmen vor. Insgesamt ist in 38 Prozent der 138 Betriebe mit bekannt gewordenen Behinderungsversuchen die Wahl sogar letztlich vereitelt worden.