SED-Unrecht: Unterstützung für Opfer muss weiter verbessert werden
Anlässlich der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2024 der SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik und Marlene Schönberger, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
Wir teilen die Kritik der Opferbeauftragten am vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Unrechtsbereinigungsgesetze. Obwohl der Referentenentwurf einige wichtige Verbesserungen für die SED-Opfer enthält, bleibt er klar hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Darin war explizit eine Verbesserung der Anerkennung von Gesundheitsschäden vorgesehen, die im Entwurf noch fehlt. Dabei gibt es mit der Einsatzunfallverordnung im Bereich des Soldatenrecht bereits ein gutes Beispiel, wie die Anerkennung von Gesundheitsschäden für Betroffene besser geregelt werden kann. Daran sollte sich die Novelle der Unrechtsbereinigungsgesetze orientieren. Ebenso wichtig wäre die Einführung eines Zweitantragsrechts, damit Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, von Verbesserungen der Rechtslage profitieren können.
Die Dynamisierung der Opferrenten ist ein wichtiger Schritt, wobei wir uns wünschen, dass auch der Inflation der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzentwurf endlich eine Einmalzahlung für die Betroffenen von Zwangsumsiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet vorsieht. Die vorgeschlagene Höhe ist aber wesentlich zu niedrig angesetzt und wird dem erlittenen Unrecht nicht gerecht. Wir setzen darauf, dass das BMJ den Referentenentwurf noch einmal nachbessert und sind zuversichtlich, dass wir auch im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen im Sinne der Betroffenen erreichen können.