Unternehmensmitbestimmung stärken

Während der letzten Wirtschaftskrise hat die Unternehmensmitbestimmung dazu beigetragen, die Krise erfolgreich zu bewältigen. Im Gegensatz zu anderen Staaten wurden in Deutschland Strukturbrüche und Massenentlassungen vermieden und der Beschäftigungsstand während der Krise hochgehalten. Die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern waren wesentliche Gründe, weshalb die deutsche Industrie schnell wieder an das Produktionsniveau vor der Krise anknüpfen konnte.
Beschäftigte an Entscheidungen der Unternehmen beteiligen
Die Vorteile der Unternehmensmitbestimmung sind vielfältig und dennoch entziehen sich ihr einige Unternehmen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. Mit dem Ausnutzen von ausländischen Rechtsformen, von Kommanditgesellschaften und dem geschickten Gebrauch der „Rechtsform Stiftung“ zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung muss endlich Schluss sein. Notwendig ist auch eine bessere Verzahnung zwischen europäischem Mitbestimmungsrecht und deutschem Recht. Die Europäische Aktiengesellschaft darf nicht weiter dazu genutzt werden, mitbestimmungsfreie Zustände zu konservieren.
Für alle Unternehmen sollen die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Alle Beschäftigten von Unternehmen erhalten so die gleichen Rechte und werden an wichtigen Entscheidungen in ihrem Unternehmen beteiligt.
Grüner Antrag fordert Stärkung der Mitbestimmungsgesetze
Die Mitbestimmungsrechte sind ein hohes Gut, denn zu einer funktionierenden Demokratie gehört die demokratische Teilhabe der Beschäftigten in Unternehmen. Die Mitbestimmungsgesetze dürfen nicht weiter umgangen oder schlicht missachtet werden. Und deshalb fordern wir die Bundesregierung zum Handeln auf.