- Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte dafür sorgen, dass die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen wird. Die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts zeigt allerdings: Der Gender Pay Gap liegt auch 2022 noch bei 18 Prozent.
- In Westdeutschland ist der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen dabei deutlich höher als in Ostdeutschland. Und insgesamt ist der Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt.
- Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen.
Auskunft über das Entgelt von Kolleg*innen erhalten nach dem Entgelttransparenzgesetz nur diejenigen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Dabei arbeitet die Mehrheit der erwerbstätigen Frauen in kleinen und mittleren Betrieben.
Deshalb wollen wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und handhabbarer machen. Zumal der Auskunftsanspruch bisher kaum genutzt wird.
Bessere Unterstützung für berechtigte Ansprüche
Mit den bisherigen Regelungen werden Frauen außerdem allein gelassen. Stellen sie fest, dass sie trotz gleicher Qualifikation und gleichwertiger Arbeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, müssen sie in letzter Konsequenz allein vor Gericht ziehen, um ihre Entgeltansprüche durchzusetzen.
Wir wollen, dass künftig Verbände die Prozessführung bei einer Klage übernehmen können, dafür brauchen wir eine verbandliche Prozess-Standschaft. So sind Betroffene nicht auf sich allein gestellt, sondern erfahren Unterstützung.