Islamistischen Terror entschlossen bekämpfen

- Wir wollen, dass die Bedrohung unserer offenen vielfältigen Gesellschaft auch durch religiösen Extremismus konsequent zurückgedrängt wird.
- Die Gefahr durch islamistischen Terrorismus ist weiterhin sehr konkret. Darauf weisen wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden seit langem hin.
- Wir wollen den islamistischen Terrorismus sicherheitspolitisch durchtragend und trotzdem im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben bekämpfen. Dafür haben wir am 17. November 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht.
Der Mord an dem Lehrer Samuel Paty bei Paris, die Tötung eines Mannes in Dresden – nach Stand der Ermittlungen verübt durch einen islamistischen sogenannten Gefährder, möglicherweise mit homophober Motivation – sowie tödliche Anschläge in Nizza und Wien belegen jüngst auf grausamste Weise, wie konkret die Gefahr durch islamistischen Terrorismus in Deutschland und Europa nach wie vor ist. Wir Grüne im Bundestag verurteilen Extremismus und Gewalt in jeder Form aufs Schärfste. Islamistisch motivierte Gewalt und die menschenverachtende Ideologie dahinter haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Die Saat des islamistischen Terrors wird nicht aufgehen. Angst und Misstrauen dürfen unsere Gesellschaft nicht spalten. Es gilt, mit allen Mitteln des Rechtsstaats unsere demokratischen Werte und unsere offene Gesellschaft zu verteidigen. Dabei ist konkreten Gefahren zielgerichtet zu begegnen.
Bundesregierung ohne durchtragendes Konzept
Das dringend erforderliche, sicherheitspolitisch durchtragende Konzept für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus hat auch und vor allem die aktuelle Bundesregierung noch immer nicht vorgelegt – trotz dieser intensiven Debatten um Risiken und eklatante Versäumnisse. Vielmehr verfing sie sich nach Anschlägen in der Vergangenheit wiederholt und mit verlässlicher Regelmäßigkeit in Symboldebatten ohne sicherheitspolitischen Mehrwert, die in der Praxis letztlich sogar kontraproduktiv wirkten, weil sie den Blick auf andere, dringend benötigte Maßnahmen unnötig verstellten und dringend benötigte Ressourcen bei der zielgerichteten Abwehr terroristischer Bedrohungen banden. Diese bezogen sich reflexartig insbesondere auf Gesetzesverschärfungen im Ausländer– und Asylrecht und immer neue unspezifische Befugniserweiterungen im Digitalen. Unbedingt erforderliche sicherheitspolitische Antworten im Bereich der Gefahrenabwehr und Prävention wurden hingegen vielfach sträflich vernachlässigt und nicht angegangen. Diese müssen jedoch zwingend im Fokus stehen, wie auch die jüngsten Anschläge erneut unter Beweis gestellt haben.