
Nach ehemaligem DDR-Recht gab es nach einer Scheidung in der Regel keine Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Nach einer gescheiterten Ehe sollten beide Partner jeweils selbst für ihren Unterhalt aufkommen.
Auch Ansprüche auf eine Rente sollten durch eigene Erwerbsarbeit aufgebaut werden. Aber auch in der DDR gab es Frauen, die wegen Kindern ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder deutlich eingeschränkt haben.
Gesetzeslücke: keine Rentenanwartschaften für vor 1992 geschiedene Frauen
Da der Versorgungsausgleich im Osten aber erst 1992 eingeführt wurde, sind Frauen, deren Ehe vorher geschieden wurde, von den Rentenanwartschaften ihrer Männer ausgeschlossen worden.