Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Bundesregierung und Bundestag in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 auferlegt, auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Anleihekaufprogramms Public Sector Purchase Programme (PSPP) durch die Europäische Zentralbank (EZB) hinzuwirken. Diese Prüfung sieht der Bundestag jetzt bestätigt.