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Im Notfall gut versorgt
- Zu oft landen in unserem Gesundheitssystem Patientinnen oder Patienten mit akuten Problemen in überfüllten Krankenhaus-Notaufnahmen.
- Mit der Reform der Notfallversorgung sorgen wir dafür, dass Hilfesuchende künftig am richtigen Ort zur richtigen Zeit verlässlich die Versorgung erhalten, die sie benötigen.
- Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren (INZ), die flächendeckend an Krankenhäusern eingerichtet werden.
Mit der Notfallreform nehmen SPD, Grüne und FDP das nächste große Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in Angriff. Seit dieser Woche berät der Bundestag über die Reform der Notfallversorgung. Damit soll ein Ärgernis überwunden werden, dass viele Patientinnen und Patienten aus ihrem Alltag kennen: Bei akuten gesundheitlichen Problemen gibt es nicht immer die schnelle und zielgerichtete Hilfe, die nötig ist. Stattdessen landen Hilfesuchende in überfüllten Notaufnahmen von Krankenhäusern.
Kern des Gesetzentwurfes sind Integrierte Notfallzentren (INZ), die künftig bundesweit an Krankenhäusern eingerichtet werden. Hier findet eine medizinische Ersteinschätzung statt. Je nach Ergebnis werden die Hilfesuchenden dann in eine ambulante Notfallpraxis oder in die Notaufnahme des Krankenhauses weitervermittelt. So werden lange, ungewisse Wartezeiten vermieden.
Verbessert werden soll auch die telefonische Notfallversorgung. Dies geschieht durch eine Stärkung des Kassenärztlichen Notdienstes unter der Telefonnummer 116 117 und eine bessere digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (112). Damit wird insbesondere erreicht, dass die Betroffenen einfacheren Zugang zur ambulanten Versorgung erhalten und der Rettungsdienst nur noch in den Fällen ausrücken muss, in denen es medizinisch wirklich geboten ist. Ziel der Reform ist insgesamt eine bessere Steuerung der Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Kapazitäten des Gesundheitssystems werden so effizienter genutzt und Patientinnen und Patienten können bedarfsgerechter versorgt werden.
Im Zuge der Verhandlungen im Bundestag wollen wir insbesondere erreichen, dass Regelungen zur besseren Qualität der durch den Rettungsdienst erbrachten Leistungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.
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