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SUMMARY:Koloniales Unrecht und Wiedergutmachung
DESCRIPTION:In den vergangenen Jahren hat die Auseinandersetzung über die Kolonialvergangenheit Deutschlands auf unterschiedlichen Ebenen an Fahrt aufgenommen. Ehemals kolonisierte Länder und ihre Gemeinschaften fordern zunehmend die Anerkennung kolonialen Unrechts und konkrete Schritte zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Zu Beginn des Fachgesprächs konnte Claudia Roth als ehemalige Staatsministerin für Kultur und Medien und jetzige Sprecherin für Entwicklungspolitik aufzeigen, welche Schritte die letzte Bundesregierung unternommen hatte, um koloniales Unrecht aufzuarbeiten und anzuerkennen, das Thema stärker in der Bildungs- und Gedenkarbeit zu verankern und Kulturgüter zurückzugeben. Sie betonte dabei auch die Bedeutung dieser Initiativen für Deutschlands internationale Verantwortung und für den Dialog mit den betroffenen Ländern. Dass die jetzige Bundesregierung diese Aufarbeitung nicht engagiert weiterführt, bedauerte die Sprecherin für Außenpolitik der Grünen im Bundestag, Deborah Düring. Erinnern ist wichtig für die Gestaltung der ZukunftDas erste Panel befasste sich mit bestehenden internationalen Normen und deren Durchsetzung. Die grüne Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien, Awet Tesfaiesus, diskutierte dazu mit den Forscher*innen Almaz Teffera (Human Rights Watch) und Dr. Sebastian Spitra (Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien). Es wurde deutlich, welche internationalen rechtlichen Verpflichtungen bestehen, aber auch welche Herausforderungen damit verknüpft sind. Awet Tesfaiesus ging darauf ein, welche politische Möglichkeiten darüber hinaus existieren, um die Aufarbeitung umzusetzen. Es wurde festgehalten, dass nach dem Ansatz der „reparative Justice“, die Aufarbeitung des kolonialen Unrechts mehrere Dimensionen umfasst: Restitution, Entschädigung, Genugtuung/Anerkennung, Garantie der Nicht-Wiederholung und die Wahrheitsfindung.Am Anfang der Versöhnung steht die EntschuldigungIm zweiten Panel betrachteten Prof. Dr. Henning Melber vom Institut für Politikwissenschaften der Universität Pretoria und Jephta Nguherimo, Autor und Genozid-Aktivist, zusammen mit Awet Tesfaiesus den konkreten Fall Namibia. Die deutsche Regierung ringt bis heute mit sich, den Völkermord an den Herero und Nama als solchen zu bezeichnen und eine Entschuldigung auszusprechen. Aber auch in Namibia selbst haben sich wiederholt Fragen von rechtmäßiger Vertretung und dem richtigen Umgang mit der Aufarbeitung gestellt. In der Paneldiskussion wurde erneut klar, wie komplex der Prozess von Versöhnung und Ausgleich auf allen Seiten ist.Fest stand am Ende: Die Aufarbeitung des kolonialen Unrechts braucht Kontinuität, etablierte Regeln, Forschung, Gelder, Ressourcen und den politischen Willen und die Aufmerksamkeit, um all dies umzusetzen. Diese Aufarbeitung muss fortgesetzt werden. Es geht nicht allein um Rückgabe oder finanzielle Entschädigungen, sondern um Wahrheitsfindung, Würde, Gerechtigkeit und Prävention. Der maßgebliche Einbezug von Betroffenen und ihren Gemeinschaften ist eine zentrale Voraussetzung für eine legitime und nachhaltige Aufarbeitung kolonialen Unrechts.Deutschland ist ein globaler Akteur. Eine glaubwürdige und zukunftsfähige Politik gegenüber Ländern des Globalen Südens erfordert eine Auseinandersetzung mit menschenrechtsbasierten Ansprüchen aus der Kolonialvergangenheit.VeranstalterFB 4-Koordinationsbüro (Internationale Politik und Menschenrechte)Platz der Republik 1, 11011 BerlinTEL 030/227 58943
LOCATION:Deutscher Bundestag, Reichstagsgebäude, Fraktionssitzungssaal, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin
URL:https://www.gruene-bundestag.de/veranstaltungen/veranstaltung/koloniales-unrecht-und-wiedergutmachung/
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