NachhaltigkeitRiesige Chance für Nachhaltigkeit

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Wie umweltgerecht ein Unternehmen produziert, ob es bei seinen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards achtet und bei seinen Angestellten auf eine faire Bezahlung - das ist mittlerweile ein Kriterium nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für Geschäftspartner und Investoren. Diese Transparenz sollen Unternehmensberichte schaffen, die ab 2017 europaweit für große Unternehmen gelten.
Wir halten dies für eine Chance, Nachhaltigkeit zur Messlatte für Unternehmen zu machen. Doch die Bundesregierung hat diese Chance leider vertan, indem sie die europäische Richtlinie nur halbherzig umsetzt. Statt nachhaltiges Wirtschaften durch eine ehrgeizige Umsetzung der EU-Richtlinie zu stärken, bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung sogar noch hinter der angekündigten 1:1-Umsetzung zurück.
Dagegen fordern wir eine ehrgeizige Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie. Ziel muss es sein, dass die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsindikatoren für Unternehmen in Deutschland ebenso selbstverständlich und relevant wird, wie es der finanzielle Lagebericht längst ist. Damit die Berichte als Messlatte – sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen gegenüber VerbraucherInnen, Geschäftspartnern und Investoren – wirken können, müssen sie aussagekräftig und vergleichbar sein und für alle großen Unternehmen gelten.
In unserem Bundestagsantrag fordern wir daher:
- Die Berichte müssen sich an anerkannten Standards („Rahmenwerken“) anlehnen, damit sie tatsächlich die wesentlichen Kriterien nachhaltiger Unternehmensführung abdecken und vergleichbar sind.
- Ausschlaggebend für die Berichtspflicht darf nicht sein, ob problematische Unternehmenspraktiken zu Gewinneinbußen führen können. Es muss über alle wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt berichtet werden.
- Die Berichtspflichten sollen auch Verbraucherbelange berücksichtigen, wie beispielsweise den Umgang mit Verbraucherdaten oder Verbraucherbeschwerden.
- Alle großen Unternehmen sollten Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Die vorgesehene Beschränkung auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen führt dazu, dass wichtige Unternehmen von der Berichtspflicht ausgenommen werden.
- Unternehmen mit weniger als 500 MitarbeiterInnen sollen dabei unterstützt werden, wenn sie freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Perspektivisch sollen auch Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen unter die Berichtspflicht fallen.
- Die Berichte sollen extern auf ihre Richtigkeit überprüft werden und Verstöße gegen die Berichtspflichten sanktioniert werden.