Rede von Sascha Müller Abgabenordnung

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12.05.2022

Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verzinsung nach § 233a der Abgabenordnung vor. Damit kommen wir dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Beschluss vom Juli des letzten Jahres nach – einem Beschluss, den wir als Grüne, letztes Jahr bekanntlich noch in der Opposition, begrüßt haben. Seit Jahrzehnten war der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 6 Prozent nicht mehr angepasst worden, was natürlich schon längst hätte geschehen müssen.

(Beifall der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit diesem Gesetzentwurf wird nun ein Zinssatz in Höhe von 1,8 Prozent pro Jahr bzw. von 0,15 Prozent pro Monat festgesetzt, und zwar rückwirkend ab 2019. Was aber viel wichtiger ist: Der in dem Gesetz vorgesehene Zinssatz soll nun alle drei Jahre evaluiert werden. Letzteres ist eine sinnvolle Herangehensweise, und es ist aus unserer Sicht auch besser als eine automatische Kopplung an den Basiszinssatz oder an andere Kriterien, was sich schon aus Praktikabilitätsgründen verbietet.

Wenn jetzt gesagt wird, dass wir uns doch gleich auch andere Zinstatbestände anschauen könnten, so sei darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Beschluss eben nur explizit auf die Zinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung bezogen hat. Bei anderen Zinstatbeständen gelten andere Voraussetzungen, und sie müssen deshalb getrennt vom Beschluss betrachtet werden.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Haushalterisch macht sich die Absenkung des Zinssatzes in diesem Gesetz natürlich bemerkbar, ab dem kommenden Jahr aber nur in geringem Maße. Die für dieses Jahr kalkulierten Mindereinnahmen von insgesamt 2,5 Milliarden Euro sind zu einem großen Teil der rückwirkenden Anwendung ab 2019 zuzuschreiben, beruhen also auf einem Einmaleffekt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage. Wir freuen uns auf die Anhörung und die weitere Beratung im Ausschuss. Für heute Abend schenke ich Ihnen angesichts der späten Stunde die restliche Redezeit.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Vielen Dank für die Großzügigkeit, uns zwei Minuten Ihrer Redezeit zu schenken. – Der nächste Redner, Christian Görke von der Linken, gibt seine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Hier am Rednerpult spricht nun als Nächster Fritz Güntzler, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)