Rede von Dr. Konstantin von Notz Anpassungen des Datenschutzrechts

12.10.2018

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz aller ernstzunehmenden Diskussionen und Verunsicherungen bleibt zu sagen: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein Meilenstein für den Schutz von Privatheit und Grundrechten in unserer digitalisierten Gesellschaft.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie ist ein Erfolg für den europäischen Binnenmarkt und wird aus gutem Grund derzeit von vielen Ländern wie Israel, aber beispielsweise auch Kalifornien kopiert – beides Regionen, die nicht gerade für ihre digitale Rückständigkeit bekannt sind. Wir haben mit der Datenschutz-Grundverordnung endlich ein europaweit geltendes Instrumentarium gegen multinationale Firmen, die sich bisher nicht an nationalstaatliches Recht gebunden fühlten. Leider haben Sie von der Union dieses Instrumentarium den Menschen in den letzten zwölf Regierungsjahren verweigert, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch bei der notwendigen Anpassung hat die Bundesregierung kaum eine Chance verstreichen lassen, den Datenschutz zu schleifen, wo es geht. Sie haben die Aufsichtsarbeit erschwert, Rechte der Betroffenen verkürzt und zusätzliche Unsicherheiten geschürt. Die bestehenden Spielräume und Öffnungsklauseln wie im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes – da gucke ich mal Richtung SPD – sind immer noch nicht angegangen und genutzt worden. Das wird den gegenwärtigen Problemen und Herausforderungen schlicht nicht gerecht, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch mit der zweiten Vorlage schleifen Sie wieder Betroffenenrechte und Aufsichtsmöglichkeiten. An mehreren Stellen werden Abwägungserfordernisse zulasten der Bürgerinnen und Bürger zurückgeschraubt. Den zweiten Gesetzentwurf wollten Sie heute – das hat der Kollege angesprochen – ganz ohne Debatte hier durchbringen. Zur Erinnerung: Die sogenannte JI-Richtlinie stammt aus dem April 2016. Die lange bekannte Umsetzungsfrist – das wurde eben auch vom Staatssekretär genannt – war der 6. Mai 2018. Hier hätte man längst die notwendigen Anpassungen vorbereiten können und auch müssen. Leider wurde das verschlafen. Ob die Richtlinie korrekt umgesetzt wurde, insbesondere bei der Strafprozessordnung, wird bei einer Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen zu klären sein.

Eine Anmerkung zum Kollegen Reusch: Die Seitenanzahl von Vorlagen ist immer ein Argument. Aber am Ende geht es um die Lebensbezogenheit des Themas, mit dem wir es hier zu tun haben,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das betrifft die Menschen. Natürlich kann man hier nicht 600 Seiten referieren; aber man muss die wesentlichen Punkte ansprechen. Es ist ein wichtiger Prozess, den wir hier parlamentarisch begleiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Die Koalition aber hat den Gesetzentwurf genutzt, gleich mal etwas mit zu regeln, was dem Datenschutz der Menschen diametral entgegenläuft, nämlich die Erhebung retrograder, aus betrieblichen Gründen von Providern gespeicherter Standortdaten. Das verstecken Sie unter Artikel 1 Ziffer 6 Buchstabe a Unterpunkt bb des Gesetzentwurfs. So geht es einfach nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

All das zeigt: Diese Große Koalition ist leider nicht in der Lage, den gesetzgeberischen Herausforderungen durch die digitale Revolution gerecht zu werden. Sie doktern hinterher, werfen gerne mit Buzzwords um sich, gründen Kommissionen ohne Ende, statt endlich klare Standards und Regeln zu setzen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein liberaler Rechtsstaat und ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort, nicht weil wir so wenig regulieren oder Bürgerrechte relativieren, sondern weil unser Verfassungsstaat klare Regeln setzt, Grundrechte achtet und so für Rechtssicherheit sorgt. Fangen Sie endlich damit an!

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)