Rede von Lisa Paus Ausbildung von Steuerbeamt*innen

20.05.2021

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Kampf gegen Steuervermeidung stehen die deutschen Steuerbehörden bislang leider nicht besonders gut da. Jede Gesetzesänderung bringt eine neue Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten hervor. Es ist das Geschäftsmodell einer ganzen Steuervermeidungsindustrie, diese auszunutzen. Die Steuerbehörden können deren Erfindungen leider allzu oft nur hinterherlaufen. Das zeigen die Enthüllungen der letzten Jahre: Panama Papers, OpenLux usw. Die Liste ist lang.

Diese Erfahrungen zeigen, dass wir unsere Steuerverwaltung besser ausstatten müssen. Das beinhaltet vor allem informationelle und technische, aber auch personelle Fragen. Wir wissen, dass bei den immer komplexeren Steuersachverhalten ein effizienter Vollzug nur dann stattfinden kann, wenn es genügend und gut geschulte ausführende Beamtinnen und Beamte gibt.

Daher ist es erfreulich, dass die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten nun verbessert wird. Über zehn Jahre nach der letzten Reform war dies dringend nötig. Mit dem Gesetz zur Änderung der Steuerbeamtenausbildung gehen wir zwei wichtige Schritte: Einerseits wird den Umständen des Pandemiejahres Rechnung getragen, indem Prüfungsordnungen sowie Lehr- und Studienabläufe flexibilisiert werden, andererseits – und das begrüßen wir besonders – wird die Ausbildung mit Blick auf die veränderten Gegebenheiten in der Arbeitswelt reformiert.

Es ist richtig, dass nun auch für Anwärter/‑innen des mittleren und gehobenen Dienstes die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit eingeführt wird. Das war bislang nur für den höheren Dienst möglich. Diese Ungerechtigkeit beseitigen wir nun.

Ein Punkt bleibt allerdings, und der zeigt einmal mehr, dass die Bedürfnisse der Auszubildenden noch nicht voll verstanden werden. Wir hätten uns gewünscht, dass neben der praktischen Ausbildung auch der fachtheoretische Ausbildungsabschnitt in Teilzeit ermöglicht wird. Das versäumt der nun vorgelegte Gesetzentwurf. Es ist realitätsfern, anzunehmen, dass diejenigen Auszubildenden, die aufgrund familiärer oder anderer Verpflichtungen auf die Teilzeit angewiesen sind, diese Regelung im fachtheoretischen Ausbildungsteil nicht mehr benötigen.

Mit dem Gesetzentwurf wird also ein guter Wille gezeigt, auch wenn noch Nachbesserungsbedarf bleibt. Wir unterstützen das Vorhaben daher.