Rede von Dieter Janecek Basisregister für Unternehmen

10.06.2021

Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verwaltungsdigitalisierung im Schneckentempo und das auch noch mit Ansage: Erst 2024 soll der Echtbetrieb des Unternehmensbasisregisters aufgenommen werden. Und das nennen die geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag dann eine „zügige Umsetzung“.

Die Verwaltungsdigitalisierung hat mit dem Onlinezugangsgesetz zäh angefangen – und hat bei der Registermodernisierung jetzt leider nicht an Tempo zugelegt. Noch nicht mal die Hälfte der Verwaltungsleistungen in Deutschland können vollständig digital genutzt werden. Die Faxgeräte der Gesundheitsämter wurden in den letzten Monaten zum Symbolbild der gescheiterten Digitalpolitik in Deutschland. Deutschland ist sowohl beim Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch beim Einsatz digitaler Technologien und Dienstleistungen hinter viele andere OECD-Staaten zurückgefallen: Platz 21 im Ranking innerhalb der EU. Die Coronapandemie hat unseren Rückstand noch einmal ein Stück klarer gemacht. In der digitalen Welt ist mit dieser Bundesregierung einfach kein Staat zu machen.

Die digitalpolitischen Versäumnisse hat der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministers jüngst noch einmal zusammengefasst. Das Gutachten spart nicht an Kritik, von Organisationsversagen ist die Rede. Es fehlt nicht einmal an Geld. Vielmehr fehlt eine klare Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, heißt es in dem Gutachten. Es fehlt an Geschwindigkeit, an Agilität. Dabei wäre die zügige Schaffung eines Basisdatenregisters für Unternehmen ein zentraler Beitrag für Bürokratieabbau. Mehrfachmeldungen an die verschiedenen Register der Verwaltungen könnten schneller entfallen.

Der Normenkontrollrat schätzt das Potenzial für direkte Entlastungen der Unternehmen auf bis zu 1 Milliarde Euro jährlich. Das Potenzial zur Entlastung der Verwaltung wird sogar auf 2 Milliarden Euro taxiert.

Die Schaffung eines Basisdatenregisters für Unternehmen ist also überfällig. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium grundsätzlich auch. Gleichzeitig erleben wir einmal mehr die digitalpolitische Beratungsresistenz dieser Bundesregierung. Sie wiederholen die handwerklichen Fehler des Registermodernisierungsgesetzes! Warum entscheiden Sie sich nicht einfach von Anfang an für ein Vorgehen, mit dem Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind? Mit dem Datenschutzcockpit für mehr Datensouveränität und mit dem 4‑Corner-Modell für eine sichere Verschlüsselung haben wir Ihnen konkrete Vorschläge gemacht, die ohne Nachteile bei der Praktikabilität die Sicherheit erhöhen. Leider sind Sie unseren Vorschlägen nicht gefolgt. Wir können nur hoffen – im Sinne der Unternehmen im Land –, dass Ihnen Ihr Gesetz nicht eines Tages vor Gericht um die Ohren fliegt; ich will es wirklich nicht hoffen!