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19.11.2020

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau und digitale Verwaltungsdienstleistungen haben erst recht in Zeiten der Pandemie einen besonderen Wert. Der hier vorliegende Gesetzentwurf regelt aber viel mehr. Da fangen nicht nur aus Sicht meiner Fraktion, sondern auch aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten die Probleme an.

Vieles ist nicht schlüssig. Viele Fragen lassen Sie unbeantwortet: Welche Behörden verfügen bereits über hinreichende Zugänge zu bestehenden Registern? Ist es wirklich notwendig, dass Daten nun im größeren Umfang auch im Melderegister gedoppelt werden? Entspricht das überhaupt dem Stand der Technik, und ist das wirklich der beste Weg?

Ist es nicht besser, wenn Abfragen aus Datenschutzaspekten erst separat erfolgen und dann zusammengeführt werden? Nicht ohne Grund wurden hier im Bundestag zu den bereits angesprochenen Registern spezielle Gesetze verabschiedet, die neben Fragen der Speicherung und Löschung auch die Übermittlung der Daten regeln.

Meine Damen und Herren, es entsteht der Eindruck, dass hier von Verbesserungen geredet wird, ohne sich wirklich einmal anzuschauen, was es konkret für Verbesserungen in der Praxis braucht. Wieder einmal nehmen Sie keine Rücksicht, wenn es um die Daten von registrierten Ausländerinnen und Ausländern geht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bemängelt zu Recht, dass Sie die Hürden, die Sie im Gesetz im Hinblick auf die AZR-Nummer, die Ausländerzentralregisternummer, ausdrücklich festgeschrieben haben – § 10 Absatz 4 AZRG – übergehen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zum Thema Auskunftssperren kommen. Das wurde heute schon erwähnt. Anfang des Jahres waren wir beim Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität schon einen Schritt weiter. Das Gesetz ist aber, Herr Lindh, wie Sie alle wissen, wegen verfassungsrechtlicher Probleme bisher nicht ausgefertigt und folglich auch nicht in Kraft getreten. So läuft aber auch der Schutzmechanismus im vorliegenden Gesetz ins Leere. Was nutzt der Schutz gegen unbefugte und missbräuchliche Abfragen, solange keine Registersperre eingetragen wurde? Dann nutzt diese Regelung den Betroffenen herzlich wenig. Ein Umstand, den Sie zu vertreten haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für uns ist das jedenfalls ein gewichtiger Grund – ich komme zum Schluss –, weshalb wir diesem Gesetz trotz einiger positiver Aspekte, liebe FDP, nicht zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Schade, schade, schade!)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Polat. – Das macht es auch nicht wirklich gut. Ich erinnere noch einmal daran: Ich habe Verständnis dafür, dass man bei der Erschöpfungsmentalität, die hier im Raume Platz greift, regelmäßig vergisst, die Maske aufzusetzen. Ich erinnere daran, dass das Präsidium gebeten ist – ich meine nicht Sie, Frau Polat, sondern einen Kollegen aus der Fraktion Die Linke –, die Tragepflicht der Maske durch Ordnungsrufe und auch durch Ordnungsgeld durchzusetzen.

Der Kollege Tankred Schipanski und der Kollege Marc Henrichmann, beide CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben,

sodass ich die Aussprache schließen kann.