Rede von Markus Kurth DDR-Altübersiedler*innen

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18.11.2020

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die letzten Redebeiträge haben tatsächlich deutlich gemacht, dass man sehr differenziert auf dieses Problem gucken muss, und zwar auch bei vollstem Verständnis für die emotionale Erregung, die die Betroffenen haben, für die DDR-Altübersiedlerinnen und -Altübersiedler, wie wir es hier auf der Tribüne ja auch – unstatthafterweise allerdings, muss man sagen – erleben konnten.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber völlig nachvollziehbar!)

Mit Ihnen, den Linken, haben wir in den letzten Jahren ja auch immer wieder zusammengearbeitet, um das Problem anzugehen: im Petitionsausschuss und vor wenigen Jahren auch im Rahmen eines gemeinsamen Antrags. Allerdings darf man gerade angesichts dessen, was sich heute draußen vor den Türen des Bundestages abgespielt hat, nicht leichtfertig und inflationär mit dem Begriff des Rechtsbruchs umgehen und möglicherweise ungewollt den Eindruck vermitteln, es sei ein Akt von Willkür da gewesen.

(Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD] und Dr. Martin Rosemann [SPD])

Das finde ich gerade in dieser Zeit, wo Rechtsstaatlichkeit auch infrage gestellt wird, schwierig.

In Ihrer Großen Anfrage – darum haben wir die auch nicht mitgezeichnet; das hätten wir sonst vielleicht getan – suggerieren Sie in gewisser Weise, dass die Deutsche Rentenversicherung ohne gültige Rechtsgrundlage handelt.

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Nein!)

Das ist aber nachweislich falsch. Das Bundessozialgericht hat entschieden, das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine entsprechende Beschwerde ebenfalls verworfen. Das heißt nicht – das will ich ganz klar sagen –, dass wir es nicht mit einem politischen und moralischen Problem zu tun haben. Aber auf der Ebene, finde ich, sollten wir das debattieren und tatsächlich auch behandeln.

Die Enttäuschung der Betroffenen ist durchaus nachvollziehbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben auf die Bestandskraft ihrer Feststellungsbescheide vertraut, laut denen die Erwerbsbiografien mit dem Fremdrentenrecht bewertet werden sollten. Aber wir haben ja auch in der Rede von Daniela Kolbe gehört, dass es eine sehr differenzierte Problem- und Gemengelage gab. Ich gebe ganz offen zu, dass mir das in allen Facetten – wie bei den DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürgern, die gesagt hatten: wir bleiben hier – vor einigen Jahren, als wir 2016 diesen Antrag gemacht hatten, nicht ganz klar war.

(Zuruf des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Ich bin dafür, dass wir trotzdem an dieser Sache weiterarbeiten, dass wir vor allen Dingen erst mal rausfinden sollten – und zwar schnell; da könnte die Bundesregierung handeln –: Was ist das Ausmaß des Problems? Wie viele Betroffene gibt es? Wo sind wirklich identifizierbare soziale Härtefälle, wo man etwas machen muss? – Wir haben ja auch bei anderen vom Renten-Überleitungsgesetz Betroffenen – ich erinnere an die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Braunkohleveredelung in der früheren DDR, die dringend Unterstützung brauchen – das Instrument des Härtefallfonds. Ich hoffe, dass wir dort möglichst bald und möglichst schnell zu Ergebnissen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD] und Dr. Martin Rosemann [SPD])

Vizepräsident in Claudia Roth:

Vielen Dank, Markus Kurth.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich nehme mir aber jetzt noch die fünf Sekunden, um anständig die Maske aufzusetzen!)

– Ja, ja, ja.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sieht nämlich sonst so unzivilisiert aus!)

– Nicht nur unzivilisiert.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch so!)

Letzte Rednerin in der Debatte: Jana Schimke für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)